Polizei und Landratsamt verzeichnen nahezu störungsfreien Versammlungsverlauf
12.04.2021, PP Oberbayern Süd
Polizei und Landratsamt verzeichnen nahezu störungsfreien Versammlungsverlauf
FREILASSING, LKR. BERCHTESGADENER LAND. Zu einer stationären Versammlung hatte die Gruppierung „BGL steht auf“ am gestrigen Sonntagnachmittag in Freilassing aufgerufen. Polizei und Landratsamt Berchtesgadener Land bereiteten sich zur Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit akribisch darauf vor und können einen ruhigen und nahezu störungsfreien Verlauf bilanzieren.
Die zunächst in der Freilassinger Fußgängerzone geplante Versammlung wurde durch das Landratsamt Berchtesgadener Land als zuständige Versammlungsbehörde aufgrund konkreter Sicherheitsbedenken auf eine Fläche auf dem Freizeitgelände „Badylon“ verlegt.
Die Versammlung unter dem Motto „Finger weg von unseren Kindern“ begann mit Verspätung gegen 13:15 Uhr und war begleitet von einigen Rede- und Musikbeiträgen. In der Spitze fanden sich auf der abgegrenzten Versammlungsfläche am Badylon knapp 400 Teilnehmer ein. Dazu gesellten sich zeitweise bis zu 90 Interessierte (die Hälfte Kinder) auf dem danebenliegenden Rasenplatz außerhalb der Versammlungsfläche.
Das Polizeipräsidium Oberbayern Süd als einsatzführende Dienststelle und die örtlich zuständige Polizeiinspektion Freilassing bereiteten sich akribisch auf alle Eventualitäten des Versammlungsverlaufs vor. Das entwickelte Stufenkonzept für mögliche Verstöße gegen die Versammlungs- und Infektionsschutzvorschriften kam hierbei voll zum Tragen. Durch zunächst kommunikatives Einwirken der polizeilichen Einsatzkräfte wurden diverse Verstöße verhindert. Lediglich drei Personen wollten sich nicht an das ordnungsgemäße Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten und wurden deshalb zur Anzeige gebracht.
Am Einlass zur Versammlungsfläche mussten acht Personen abgewiesen werden, da sie nicht über die, für den Zutritt vorgeschriebene, Mund-Nasen-Bedeckung verfügten.
Ein Mann, der auch wegen fehlender Mund-Nasen-Bedeckung angezeigt worden war, gab im Laufe der Anzeigenaufnahme zunächst falsche Personalien an. Ihn erwartet deshalb zudem eine Anzeige nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz.
Ein weiterer Versammlungsteilnehmer streamte das Geschehen per Videotelefonie und trug selbst keine Mund-Nasen-Bedeckung. Nach Aufforderung zeigte er ein ärztliches Attest über die Befreiung von der Mund-Nasen-Bedeckung vor. Gemäß dem Versammlungsbescheid des Landratsamtes Berchtesgadener Land, basierend auf einer aktuellen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, hätte der Mann dann jedoch zumindest ein sogenanntes Face-Shield tragen müssen, um an der Versammlung teilnehmen zu können. Da er auch ein solches nicht tragen wollte, sollte er schließlich angezeigt werden. Im Anschluss wurde er zum Zwecke der Anzeigenerstattung durch Polizeibeamte von der Versammlungsfläche begleitet. Der Mann klagte in der Folge über gesundheitliche Probleme, weshalb durch die Polizei unverzüglich ein Rettungsdienst angefordert wurde. Da er sich mit der Behandlung durch die Sanitäter nicht einverstanden erklärte, forderte er eine notärztliche Begutachtung. Der sofort nachgeorderte Notarzt konnte jedoch keine physischen, körperlichen Gebrechen feststellen, weshalb der Mann wieder entlassen wurde.
Verlängerung abgelehnt
Im Laufe der Versammlung wandte sich der Versammlungsleiter an die Polizei und bat um einen Zeitzuschlag von 30 Minuten. Diesem Ansinnen wurde seitens der polizeilichen Einsatzleitung, nach Rücksprache mit den ebenfalls vor Ort befindlichen Verantwortlichen der Versammlungsbehörde, nicht entsprochen. Die Versammlung wurde aufgrund der infektionsschutzrechtlichen Gefahrenprognose für 2 Stunden genehmigt. Der verspätete Versammlungsbeginn oblag dem Verantwortungsbereich des Versammlungsleiters.
Nahezu pünktlich beendete der Versammlungsleiter um kurz nach 15 Uhr deshalb die störungsfreie, ursprüngliche Versammlung der Gruppierung „BGL steht auf“. Jedoch reichte er das Mikrofon an ein ebenfalls anwesendes Mitglied des Bundestags der AfD-Fraktion weiter, welches eine Spontanversammlung mit dem Thema „Protest gegen die Entscheidung des Herrn Hellwig“ (Anm. Polizeivizepräsident Frank Hellwig war der polizeiliche Gesamteinsatzleiter) verkündete. Als Ende dieser Spontanversammlung wurde 15:30 Uhr ausgerufen.
Unbeschadet dessen verließ ein Großteil der noch anwesenden Versammlungsteilnehmer das Gelände.
In der Folge traten zwei weitere Redner ans Mikrofon, zum einen ein Mitglied des Stadtrats der Stadt Freilassing und außerdem ein 42-jähriger Mann aus Trautmannsdorf a.d. Leitha in Österreich. Der Besuch oder der Rednerauftritt bei einer Versammlung stellt derzeit keinen triftigen Grund für einen Grenzübertritt dar. Der Mann hätte sich anstatt des Versammlungsbesuchs unmittelbar nach seiner Einreise für zehn Tage häuslich absondern müssen. Dem kam er jedoch nicht nach, weshalb er nun eine entsprechende Anzeige nach der Einreisequarantäneverordnung bekam und anschließend unverzüglich wieder nach Österreich zurückgeschickt wurde. Durch das Landratsamt Berchtesgadener Land wird der Verstoß gegen die Einreisequarantäneverordnung im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens geahndet.
Schon während der beiden Redebeiträge der Spontanversammlung verließen immer mehr Menschen die Versammlungsfläche, so dass sich zum tatsächlichen Ende um 15:16 Uhr nur noch wenige Zuhörer auf dem Gelände befanden. Die Abwanderung verlief geordnet und problemlos.
Insgesamt setzte das Polizeipräsidium Oberbayern Süd fast 400 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte des eigenen Verbandes sowie der Bayerischen Bereitschaftspolizei ein, um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung im Sinne des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit zu gewährleisten. Auch Vertreter des Landratsamtes als zuständige Versammlungsbehörde sowie der Stadtverwaltung Freilassing als Eigentümer der Versammlungsfläche standen der Polizei beratend zur Seite. Alles in allem zeigten sich die Verantwortlichen mit dem ruhigen und nahezu störungsfreien Verlauf zufrieden.