Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze aufgehoben – Mehr als 600.000 Personen in zwei Monaten überprüft / Einreiseregeln gelten weiterhin – Bundespolizei in Schleierfahndung
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Das Bundsinnenministerium (BMI) hat die am 14. Februar 2021 zur
Pandemiebekämpfung vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen
an der Grenze zu Tschechien nicht verlängert und mit dem Ablauf des
14. April 2021 auslaufen lassen.
Gemäß der Einstufung durch das Robert Koch Institut gilt die
Tschechische Republik jedoch weiterhin als Hochinzidenzgebiet. Die
Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind weiterhin
einzuhalten: Aus Tschechien kommende Reisende müssen beim
Grenzübertritt eine Digitale Einreiseanmeldung und einen höchstens 48
Stunden alten negativen Corona-Testnachweis mitführen.
Darüber hinaus sind nach wie vor die Regelungen der bayerischen
Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten.
Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Anmelde- und der
Testnachweispflicht nunmehr im Zuge einer intensivierten
Schleierfahndung.
Den zweimonatigen Grenzeinsatz (14. Februar - 14. April 2021)
bewältigte die Bundespolizeidirektion München mit hervorragender
Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei und der Bayerischen
Grenzpolizei im 24/7-Modus: Die Grenzübergänge im bayerischen
Abschnitt der deutsch-tschechischen Grenze waren rund um die Uhr
besetzt. Bei diesen pandemiebedingten Grenzkontrollen sind mehr als
601.000 Reisende überprüft worden. Dabei verweigerten die Beamten
knapp 36.000 Personen die Einreise. Fast 35.000-mal zeigten sie das
Fehlen der für die Einreise erforderlichen Einreiseanmeldung an. Mehr
als 31.000 Anzeigen gab es wegen fehlender negativer
Corona-Testnachweise. Geahndet werden die Verstöße durch die örtlich
zuständigen Ordnungsbehörden.
Mehr Informationen zu den im Zusammenhang mit der Bekämpfung der
Corona-Pandemie geltenden Regeln finden sich auf der Internetseite
des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkeru
ngsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html Rückfragen bitte an:
Thomas Borowik
Bundespolizeidirektion München
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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