Bundespolizeidirektion München: Grenzkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze aufgehoben – Mehr als 600.000 Personen in zwei Monaten überprüft / Einreiseregeln gelten weiterhin – Bundespolizei in Schleierfahndung

2 weitere Medieninhalte Das Bundesinnenministerium (BMI) hat die am 14. Februar 2021 zur Pandemiebekämpfung vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an der Grenze zu Tschechien mit dem Ablauf des 14. April 2021 beendet. Gemäß der Einstufung durch das Robert Koch Institut gilt die Tschechische Republik jedoch weiterhin als Hochinzidenzgebiet. Die Vorgaben der Coronavirus-Einreiseverordnung sind weiterhin einzuhalten: Aus Tschechien kommende Reisende müssen beim Grenzübertritt eine Digitale Einreiseanmeldung und einen höchstens 48 Stunden alten negativen Corona-Testnachweis mitführen. Darüber hinaus sind nach wie vor die Regelungen der bayerischen Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Die Bundespolizei kontrolliert die Einhaltung der Anmelde- und der Testnachweispflicht nunmehr im Zuge einer intensivierten Schleierfahndung. Den zweimonatigen Grenzeinsatz (14. Februar - 14. April 2021) bewältigte die Bundespolizeidirektion München mit hervorragender Unterstützung der Bundesbereitschaftspolizei und der Bayerischen Grenzpolizei im 24/7-Modus: Die Grenzübergänge im bayerischen Abschnitt der deutsch-tschechischen Grenze waren rund um die Uhr besetzt. Bei diesen pandemiebedingten Grenzkontrollen sind mehr als 601.000 Reisende überprüft worden. Dabei wiesen die Beamten knapp 36.000 Personen bei der Einreise ab. Fast 35.000-mal stellten sie das Fehlen der für die Einreise erforderlichen Einreiseanmeldung fest. Mehr als 22.000 Verstöße wegen fehlender negativer Corona-Testnachweise wurden festgestellt. Geahndet werden die Verstöße durch die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden. Mehr Informationen zu den im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie geltenden Regeln finden sich auf der Internetseite des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/bevoelkeru ngsschutz/coronavirus/coronavirus-faqs.html Beachten Sie bitte auch die aktuelle Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/4890632 Rückfragen bitte an: Thomas Borowik Bundespolizeidirektion München | Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Infanteriestraße 6 | 80797 München Telefon: +49 89 12149-1019 E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_by Die Bundespolizei untersteht mit ihren mehr als 51.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dem Bundesministerium des Innern. Ihre polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sowie den Schutz von Bundesorganen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.