Versammlungsgeschehen in Kempten
17.04.2021, PP Schwaben Süd/West
Versammlungsgeschehen in Kempten
POLIZEIPRÄSIDIUM SCHWABEN SÜD/WEST. Die für den 17.04. für Kempten angezeigten Versammlungen waren Anlass für einen umfangreichen Polizeieinsatz.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte das Verbot für zwei angemeldete Querdenken-Versammlungen für den heutigen Samstag in letzter Instanz bestätigt. Eine weitere im Vorfeld angemeldete Versammlung, die sich gegen Querdenken richtete, wurde von der Versammlungsbehörde der Stadt Kempten daraufhin ebenfalls untersagt. Aufgrund der im Vorfeld stattgefundenen Bewerbung der Versammlungen und der kurzfristigen gerichtlichen Entscheidung war nicht auszuschließen, dass trotz der Verbote auch überregionale Teilnehmer zu den verbotenen Versammlungen anreisen. Um für die Einhaltung der gerichtlichen Vorgaben in Zusammenhang mit den Versammlungen und die Einhaltung der Infektionsschutzmaßnahmen zu sorgen, war das Polizeipräsidium Schwaben Süd/West heute mit einer großen Anzahl an eigenen Kräften und starken Unterstützungskräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz
Trotz der Untersagungen wurden sowohl von Seite der Querdenker als auch von den Gegendemonstranten am Samstag Eilversammlungen angemeldet. Die Stadt Kempten bewertete diese Versammlungen als Ersatzversammlung und untersagte diese.
Ab dem späten Vormittag registrierte die Polizei einen starken Zulauf von Personen der Querdenker-Bewegung in die Kemptener Innenstadt. Ab etwa 12:30 Uhr versammelten sich diese Personen zunehmend am Hildegardplatz, weshalb dieser Platz, auf dem sich ca. 500 Personen aufhielten, im weiteren Verlauf geräumt werden musste. Eine geringe Anzahl von Personen, welche die wiederholten Aufforderungen der Polizei ignoriert hatte, wurde kurzfristig zur Durchführung der weiteren Sachbearbeitung umstellt.
Im Verlauf des polizeilichen Einsatzes versuchten immer wieder Personengruppen sich an verschiedenen Örtlichkeiten, mit Schwerpunkt Fußgängerzone im Innenstadtbereich, zu versammeln. Auch hier mussten einzelne Bereiche geräumt werden. Insgesamt hielten sich nach Schätzung der Polizei zu diesem Zeitpunkt ca. 1.000 Angehörige der Querdenker Szene in diesem Bereich auf. Ab etwa 16 Uhr konnte die Polizei eine verstärkte Abwanderung feststellen. Über den Nachmittag hinweg waren Teilgruppen der Querdenker und Personen des offensichtlich linkspolitischen Spektrums zeitgleich in den Seitenstraßen und in der Fußgängerzone unterwegs. Zu Widerstandshandlungen oder Auseinandersetzungen zwischen Querdenkern und Personen aus dem linkspolitischen Spektrum kam es nicht.
Durch die Einsatzkräfte konnte durchgehend, entsprechend der Gerichtsentscheidung, eine stationäre Versammlung verhindert werden. Die vorgesehenen Redner konnten ihre Beiträge nicht halten.
Im Zusammenhang mit den Räumungen kam es zu einer Vielzahl von Platzverweisen. Weil sie den polizeilichen Maßnahmen nicht Folge geleistet hatten, wurden vier Personen vorrübergehend in Gewahrsam genommen. In einzelnen Fällen mussten zur Durchsetzung der Maßnahmen Personen durch Schieben / Drücken zum Verlassen der Örtlichkeiten bewegt werden.
Es wurden fast 180 Verstöße gegen das Versammlungsrecht wegen Teilnahme an einer verbotenen Versammlung festgestellt. Gegen annähernd 300 Personen wurden Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen die Maskentragepflicht in der Kemptener Innenstadt eingeleitet, rund 230 Personen wurden Platzverweise erteilt.
Ein wesentlicher Grund für den erfolgreichen Einsatzverlauf war auch das Vorgehen der Stadt Kempten in Zusammenhang mit dem vorangegangenen Verbot der Versammlungen.
Link zur Pressemeldung des BayVGH:
BayVGH bestätigt Verbot der Querdenken-Versammlungen am 17. April in Kempten
(PP Schwaben Süd/West, 19:25 Uhr, DG)
Medienkontakt:
Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu),
Rufnummer (+49) 0831 9909-0 (-1013/ -1012).