Bundespolizeidirektion München: Drei Rumänen – drei „Zwangspausen“ / Grenzkontrollen der Bundespolizei sorgen für Reiseunterbrechungen
Gleich drei rumänische Staatsangehörige haben wegen der Grenzkontrollen der Rosenheimer Bundespolizei am Wochenende (17./18. April) auf der A93 bei Kiefersfelden jeweils eine "Zwangspause" einlegen müssen. Die beiden Männer und die eine Frau wurden unabhängig voneinander von der deutschen Justiz mit Haftbefehlen gesucht. Für einen der Festgenommenen endete die Reise nach Deutschland sogar im Gefängnis.
Der verhaftete Mann war Fahrer eines in Rumänien zugelassenen Autos. Wie die Bundespolizisten bei der Überprüfung seiner Personalien herausfanden, war er in der Vergangenheit bereits mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Das Amtsgericht in Bad Oeynhausen (Nordrhein-Westfalen) hatte den Rumänen 2019 wegen Diebstahls in Tateinheit mit Hausfriedensbruch zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Nachdem der 44-Jährige einen Teil davon verbüßt hatte, wurde er 2020 in sein Heimatland abgeschoben. Dabei war ihm verdeutlicht worden, dass der Rest seiner Freiheitsstrafe fällig werden würde, wenn er vor der gerichtlich angeordneten Verjährung im Jahr 2030 wieder nach Deutschland zurückkehren sollte. Dem ausgestellten Haftbefehl zufolge erstreckt sich dieser Rest über nicht weniger als 173 Tage. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Traunstein eingeliefert.
Ebenfalls auf der Inntalautobahn stoppte die Bundespolizei den Insassen eines Wagens mit schweizerischen Kennzeichen. Die Staatsanwaltschaft Köln suchte nach dem 34-Jährigen. Wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis war der Rumäne bereits 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Südosteuropäer hatte rund 1.200 Euro zu zahlen. Nach seiner Festnahme konnte er den geforderten Betrag aufbringen. Damit blieb ihm die 30-tägige Ersatzhaft erspart.
Den Gang ins Gefängnis konnte auch eine 28-Jährige verhindern. Bei ihrer Kontrolle auf der Inntalautobahn hatte der Polizeicomputer Alarm geschlagen. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen hatte die rumänische Staatsangehörige aufgrund einer Verurteilung wegen Diebstahls noch Justizschulden über mehrere hundert Euro zu begleichen. Nachdem die Frau dieser Forderung nachgekommen war, durfte sie ihre Reise fortsetzen.
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