210421 – 0475 Sicherheitsabstand zwischen Rad- und Autofahrenden – Die Frankfurter Polizei klärt auf

2 weitere Medieninhalte (em) Heute Nachmittag (21.04.2021) hat die Frankfurter Polizei im Bereich der Schloßstraße rund um die Thematik Sicherheitsabstand zu Radfahrenden sowie das Überholverbot von Fahrradfahrenden aufgeklärt. Hintergrund dessen ist die sogenannte "StVO-Novelle". Ziel der Kontrollen war es, die Sicherheit der sogenannten schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiter zu erhöhen. Zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr hielten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in der Schloßstraße zahlreiche Verkehrsteilnehmende an, um im Zusammenhang mit der Thematik Überholverbot und Sicherheitsabstand präventive Gespräche zu führen. Im November 2020 wurde in der Schloßstraße ein neues Verkehrsschild angebracht. Es weist darauf hin, dass in dieser Straße - zwischen der Adalbertstraße und der Rödelheimer Straße - das Überholen von Radfahrenden verboten ist. Wie sich im Rahmen der heutigen Maßnahmen zeigte, ist nur wenigen das neu eingeführte Schild bekannt. Auch auf den zum Schutz der Radfahrenden auf der Fahrbahn befindlichen Sicherheitstrennstreifen wies die Frankfurter Polizei im Rahmen der heutigen Kontrollmaßnahmen hin. Dieser soll einen hinreichenden Schutz vor unachtsam geöffneten Fahrzeugtüren bieten. Mit über 25 Autofahrenden und insgesamt 40 Radfahrenden führten die Polzistinnen und Polizisten präventive Gespräche. Um sich in die Situation der Radfahrenden während eines Überholvorgangs hineinversetzen zu können, bestand für die Autofahrerinnen und Autofahrer die Möglichkeit für einen kurzen Moment auf ein Zweirad umzusteigen und damit eine andere Perspektive einzunehmen. "Wir möchten, dass sich Verkehrsteilnehmende jedweder Art in dieser Straße sicher fortbewegen können. Daher haben wir heute zahlreiche präventive Gespräche geführt und auf die neue Verkehrsregelung in der Schloßstraße hingewiesen. Mit unseren umfangreichen Maßnahmen möchten wir insbesondere die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden weiter erhöhen. Wir erreichen die Menschen am besten, wenn wir versuchen das Verständnis füreinander zu wecken. Ich hoffe, dass uns dies heute gelungen ist", so Thomas Gohla, Leiter der Verkehrserziehung. Die Frankfurter Polizei möchte der städtischen Fahrradstaffel für ihre Unterstützung im Rahmen der heutigen Kontrollmaßnahmen danken. HINTERGRUNDINFORMATIONEN Da der Radverkehr stetig zunimmt, wurde die Straßenverkehrsordnung zugunsten des Schutzes von Radfahrenden novelliert. Die Novelle enthält unter anderem die Regelung, dass Kraftfahrzeuge beim Überholen auf der Fahrbahn einen Mindestabstand zu Radfahrenden, Fußgängerinnen bzw. Fußgängern und E-Scooter-Fahrenden halten müssen. Außerorts beträgt der Mindestabstand 2 Meter, innerorts 1,5 Meter. Bisher schrieb die StVO einen "ausreichenden Seitenabstand" vor. Weiterhin wurde ein neues Verkehrszeichen eingeführt, welches das Überholen von Zweirädern verbietet. Seit April 2020 gilt die neue Straßenverkehrsordnung. Die damit einhergehende Bußgeldkatalogverordnung wurde angepasst und soll voraussichtlich im Laufe des Jahres in Kraft treten. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm