Kreis Warendorf/Ennigerloh. E-Scooter ohne Führerschein?
Grundsätzlich wird für einen E-Scooter kein Führerschein benötigt, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und maximal zwanzig Stundenkilometern liegt. Das wusste auch ein 23-Jähriger, den Polizisten am Donnerstagabend (22.4.2021, 22.05 Uhr) auf der Luisenstraße in Ennigerloh kontrollierten. Bei der Überprüfung des sogenannten elektrischen Kleinstfahrzeug stellten die Beamten jedoch ein Herstellerschild fest und aus dem ergab sich, dass das Fahrzeug bis 25 Stundenkilometer fährt. Somit benötigte der Sendenhorster sehr wohl einen Führerschein, den er nicht hat. Grundsätzlich muss für einen E-Scooter eine Versicherung abgeschlossen werden. Da hatte der junge Mann etwas Falsches angenommen. Diese konnte er nicht nachweisen, so dass der Sendenhorster auch gegen diese Regelung verstieß. Für den Rest des Weges musste der 23-Jährige seinen E-Scooter schieben.
Informationen rund um den E-Scooter gibt es auf der Internetseite der Kreispolizeibehörde Warendorf https://warendorf.polizei.nrw/artikel/e-scooter-und-was-sie-wissen-sollten oder hier: https://polizei.nrw/e-scooter
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