Versammlungslage in der Dortmunder Innenstadt: nur wenige Vorkommnisse rund um untersagte Versammlungen – genehmigte Versammlung störungsfrei
Lfd. Nr.: 0438
Wie mit einer Pressemitteilung am Freitag (23. April) berichtet, hatte die Polizei Dortmund sich auf einen Einsatz am heutigen Sonntag (25. April) vorbereitet. Die Stadt hatte insgesamt drei angemeldete Versammlungen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen untersagt. Weil die Polizei nicht ausschließen konnte, dass sich trotzdem Ansammlungen bilden, war sie in der Dortmunder Innenstadt im Einsatz. Auf dem Hansaplatz fand zudem eine angemeldete Versammlung mit 48 Teilnehmenden statt.
An den Standorten der untersagten Versammlungen - auf dem Hansa- und dem Friedensplatz sowie an der Reinoldikirche - stellten die Einsatzkräfte keine möglichen Teilnehmenden fest. Auf dem Alten Markt trafen sie jedoch eine Ansammlung von neun Personen an, die der anmeldenden Querdenker-Szene zuzuordnen sind. Eine Person erhielt einen Platzverweis. Gegen eine Person wurde zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet (keine Mund-Nasen-Bedeckung).
Im Dortmunder Stadtteil Hombruch stellten die Beamtinnen und Beamten an der Harkortstraße zudem eine Ansammlung von 15 Personen fest, die der Querdenker-Szene zuzuordnen sind. Nach Rücksprache mit dem kommunalen Ordnungsdienst wurde dies als verbotene Ansammlung gewertet. Gegen elf Personen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und Platzverweise erteilt.
Die Versammlung auf dem Hansaplatz, die gegen 14.20 Uhr begonnen hatte, wurde gegen 15.50 Uhr für beendet erklärt. Sie verlief störungsfrei und unter Einhaltung der entsprechenden Hygienemaßnahmen.
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