Ludwigsburg: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
Eine Streife der Hundeführerstaffel des Polizeipräsidiums Ludwigsburg wollte am Mittwoch gegen 22:30 Uhr im Bereich der Stuttgarter Straße in Ludwigsburg einen 23-Jährigen kontrollieren. Dieser kam zuvor aus einem Hauseingang heraus und schaute sich verdächtig um. Anschließend rannte er in Richtung Hindenburgstraße. Aufgrund seines Verhaltens nahmen die Beamten umgehend die Verfolgung auf. Beim Erblicken der ihm hinterherlaufenden Streife rannte der Flüchtende über die Königsallee hinter das Jobcenter. Dort sprang der 23-Jährige von einer erhöhten Grünfläche auf einen Parkplatz und verletzte sich hierbei leicht. Im Anschluss stand er sofort wieder auf, holte eine Tüte mit Cannabis aus seiner Hosentasche und warf diese neben eine Hecke. Ein Beamter konnte zwischenzeitlich zu dem Flüchtenden aufschließen und ihm Handschließen anlegen. Hier zeigte sich der 23-Jährige äußerst unkooperativ, sperrte sich und ging auf den zweiten Polizisten in einer aggressiven Haltung zu. Im weiteren Verlauf wurde der Querulant durchsucht. Die Durchsuchung brachte letztendlich zwei Mobiltelefone, eine Feinwaage und Bargeld ans Licht. Nachdem auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Tüte Cannabis sowie die aufgefundenen Gegenstände beschlagnahmt werden sollten, rastete der 23-Jährige aus und verhielt sich erneut aggressiv. Die Einsatzkräfte mussten den aufgebrachten Mann schließlich zu Boden bringen. Hier zog sich ein Beamter ebenfalls leichte Verletzungen zu. Er konnte seinen Dienst jedoch fortsetzten. Dem 23-Jährigen wurde aufgrund seiner sich selbst zugezogenen Verletzung die Hinzuziehung eines Rettungsdienstes angeboten. Nachdem er eine medizinische Versorgung mehrfach abgelehnt hatte, wurde die Wohnung des jungen Mannes noch durchsucht. Dies führte allerdings nicht zum Auffinden von weiteren Betäubungsmitteln. Schlussendlich wurde der 23-Jährige nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
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