210501-1. Polizeieinsatz anlässlich des heutigen Demonstrationsgeschehens
Zeit: 01.05.2021; Ort: Hamburger Innenstadt
Anlässlich zahlreicher Demonstrationen zum Tag der Arbeit ist die Polizei Hamburg heute mit einem Großaufgebot an Einsatzkräften im Einsatz. Unterstützt wird sie dabei von der Polizei Schleswig-Holstein und der Bundespolizei.
Mit Blick auf die Eindämmungsverordnung ist bezüglich des Demonstrationsgeschehens Folgendes festzuhalten:
Sogenannte Aufzüge, also nicht ortsfeste sondern sich bewegende Demonstrationszüge sind grundsätzlich verboten. Mit einer Ausnahmegenehmigung durch die Sozialbehörde können diese in Ausnahmefällen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 50 Personen genehmigt werden. (Andere Zahlen gelten bei Fahrradaufzügen und Autokorsos.)
Stationäre Versammlungen mit einer Teilnehmerzahl von bis zu 100 Personen sind grundsätzlich erlaubt. Ebenfalls mit einer Ausnahmegenehmigung sind derartige Veranstaltungen auch mit einer Teilnehmerzahl von 200 Personen zulässig. Solche Ausnahmegenehmigungen werden im Lichte des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit regelhaft erlaubt, allerdings mit infektionsschutzrechtlichen Auflagen versehen.
Der Polizei ist es wichtig, die weitere Eindämmung des Infektionsgeschehens und die Wahrnehmung des Versammlungsgrundrechts in Einklang zu bringen. Bitte helfen Sie dabei und bleiben Sie verantwortungsbewusst. Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes, der Abstand und das Einhalten der maximalen Teilnehmerzahl Versammlungsort helfen allen, ihre Anliegen in die Öffentlichkeit zu bringen, ohne die gute Entwicklung beim Gesundheitsschutz zu gefährden. Bitte halten Sie sich auch an die ab 21:00 Uhr geltende Ausgangsbeschränkung.
Beginnend heute Mittag waren für den Bereich um die Emilienstraße eine stationäre Versammlung mit 200 Personen sowie ein Aufzug mit geplanten 500 Personen angemeldet worden. Die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen wurden durch die Versammlungsbehörde nicht erteilt. Der Anmelder hat beim Verwaltungsgericht Hamburg daraufhin einen Eilantrag eingereicht, dem allerdings nicht stattgegeben wurde. Somit ist die Durchführung der beiden Veranstaltungen gerichtlich untersagt. Hintergrund ist unter anderem Folgender: Einerseits ist die Teilnehmerzahl des geplanten Aufzugs viel zu hoch, andererseits hatte es in den vergangenen Wochen eine starke Mobilisierung gegeben. Es ist daher davon auszugehen, dass die Teilnehmerzahl von 200 Personen auch bei der ortsfest geplanten Versammlung deutlich überschritten worden wäre.
Ein anderer Anmelder hatte für den Nachmittag drei stationäre Versammlungen im Bereich Alsterpark/Höhe des Café Cliff, an der Krugkoppelbrücke sowie an der Moorweide geplant. Ursprünglich war in diesem Fall zunächst ein Aufzug mit 2.000 Teilnehmern angemeldet worden, der durch den Stadtteil Harvestehude ziehen sollte. Im Rahmen des Kooperationsverfahrens mit der Versammlungsbehörde hatte der Anmelder davon aber Abstand genommen und stattdessen die drei stationären Versammlungen angemeldet. Für die eine Versammlung rechnete der Anmelder mit 600, für die beiden anderen jeweils mit 400 Teilnehmern. Auch hier ergingen keine Ausnahmegenehmigungen und der Anmelder reichte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg ein. Auch in diesen Fällen wurde dem Eilantrag nicht stattgegeben, die Durchführung der Versammlungen ist somit ebenfalls gerichtlich untersagt.
Ebenfalls war für die Abendstunden ein Aufzug mit 1.000 Teilnehmern angemeldet worden, der vom Hauptbahnhof nach Wandsbek ziehen sollte. Aufgrund der Teilnehmerzahl wurde von der Versammlungsbehörde keine Ausnahmegenehmigung erteilt. Diese Veranstaltung ist somit ebenfalls untersagt.
Abb.
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