Während Ausgangssperre mit Rauschgift unterwegs – Tatverdächtiger festgenommen – Richter erlässt Haftbefehl
01.05.2021, PP Unterfranken
Während Ausgangssperre mit Rauschgift unterwegs - Tatverdächtiger festgenommen - Richter erlässt Haftbefehl
Gemeinsame Presseerklärung des Polizeipräsidiums Unterfranken und der Staatsanwaltschaft Würzburg vom 01.05.2021
VEITSHÖCHHEIM, LKR. WÜRZBURG. Beamte der Operativen Ergänzungsdienste Würzburg haben am späten Donnerstagabend zwei Personen kontrolliert, die trotz nächtlicher Ausgangssperre noch im Ortsbereich unterwegs waren. Letztlich führte die Kontrolle zur Sicherstellung von Methamphetamin und zur Festnahme eines 33-jährigen Tatverdächtigen. Er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Kurz vor 23.00 Uhr wurde die Streifenbesatzung auf einen Mann und eine Frau aufmerksam, die gemeinsam und zu Fuß an der Mainlände unterwegs waren. Aufgrund der nächtlichen Ausgangssperre führten die Beamten eine Kontrolle durch. Sie stellten dabei bei dem Mann drogentypischer Auffälligkeiten fest und nahmen ihn deshalb genauer unter die Lupe. Hierbei entdeckten sie schließlich eine Druckverschlusstüte, in der rund 60 Gramm sogenanntes „Crystal Meth" verpackt waren. Die Beamten stellten das Rauschgift sicher und nahmen den aus dem Landkreis Würzburg stammenden 33-Jährigen vorläufig fest. Er wurde zur weiteren Sachbearbeitung der Kriminalpolizei Würzburg übergeben.
Bis Freitag blieb der Festgenommene in Polizeigewahrsam, bis er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Würzburg dem Ermittlungsrichter vorgeführt wurde. Dieser ordnete gegen den Mann die Untersuchungshaft wegen des dringenden Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge an. Er wurde nach der Eröffnung des Haftbefehls in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In Zusammenhang mit dem sichergestellten Rauschgift werden die noch andauernden Ermittlungen von der Kriminalpolizei Würzburg unter der Sachleitung der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt. Abgesehen davon muss sich neben dem 33-Jährigen auch seine Begleiterin wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz verantworten.