BPOL NRW: Bundespolizei fahndet erfolgreich – Haftstrafe dank Vater umgangen

Am Freitagabend wurde bei einer stichprobenartigen Kontrolle eines Fluges aus Gran Canaria ein 24-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Dabei kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betruges zum Vorschein. Der Deutsche wurde bereits im März 2018 vom Amtsgericht Neuss rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 15,- Euro verurteilt. Da der junge Mann aus Neuss sich bisher auf die ergangene Strafantrittsladung nicht gestellt hat, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Fahndung ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die verhängte Freiheitsstrafe noch in letzter Sekunde umgehen, indem sein Vater den offenen Betrag in Höhe von 600,- Euro bei der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf beglich. Anschließend konnte der 24-Jährige seine Heimreise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.