„sicher.mobil.leben – Radfahrende im Blick“

Bundesweite Verkehrssicherheitsaktion "sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick" Der Radverkehr ist ein wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende. Damit einhergehend steigt die Anzahl der polizeilich registrierten Fahrradunfälle und die Anzahl der verletzten Radfahrenden in Baden-Württemberg in den letzten Jahren kontinuierlich an. Im Bereich des Polizeipräsidiums Heilbronn stieg die Anzahl der Unfälle bei denen Radfahrende beteiligt waren von 501 im Jahr 2019 auf 599 im Jahr 2020 an. Das Ziel der "Vision Zero", einem Straßenverkehr ohne Getötete und Verletzte, soll durch die Umsetzung der verschiedenen Verkehrssicherheitsprogramme auf europäischer und nationaler Ebene erreicht werden. Darum koordiniert unter anderem das Land Baden-Württemberg die bundesweite Verkehrssicherheitsaktion, sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick, am 5. Mai 2021. Im Rahmen des Aktionstags wird dieses Jahr ein besonderer Wert auf die Sicherheit von Radfahrenden gelegt und auf folgende Kernbotschaften geachtet. - Nimm mich wahr! Eine gute Erkennbarkeit von Radfahrenden ist elementar für die Vermeidung von Gefahrensituationen. Bekleidung und Beleuchtungseinrichtungen sollten darauf ausgelegt sein. - Die rote Ampel gilt für alle! und Bei Rot gilt Stopp! Ein Zusammenstoß bei roter Ampel kann lebensgefährlich sein, wenn man mit dem Fahrrad unterwegs ist. Das gilt auch bei eigener Rotlichtmissachtung. - Fokus auf den Verkehr! Ob im Kraftfahrzeug, auf dem Fahrrad oder zu Fuß: Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko. - Mit klarem Kopf auf Spur! Bei der Teilnahme am Straßenverkehr ist ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar. - Schutzzonen achten! Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können. - Vorsicht beim Richtungswechsel! Umsicht und Rücksicht sind buchstäblich zu verstehen, wenn es darum geht, gefahrlos abzubiegen. Abbiegen nach links verlangt von Radfahrenden besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen! - Gleiches Recht für alle! Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. - Keine Behinderungen! Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu. - Überholen nur mit Abstand! Ein Abweichen von der Fahrlinie ist beim Radfahrenden nie ausgeschlossen. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 m innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 m außerhalb geschlossener Ortschaften. Weitere Informationen zur Aktion und dem Thema Verkehrssicherheit finden Sie auch im Internet unter www-gib-acht-im-verkehr.de sowie in den sozialen Medien unter dem Hashtag #sichermobilleben. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Heilbronn Telefon: 07131 / 104 - 1018 E-Mail: heilbronn.pp@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/