BPOL NRW: Dreister Gepäckdiebstahl am Kölner Hauptbahnhof vereitelt – Bundespolizei nimmt junge Täter in Gewahrsam
Letzte Nacht (06. Mai) stahlen zwei Jugendliche (15,17) einer älteren Frau gemeinschaftlich ihren Koffer. Während einer die 70-Jährige in ein Gespräch verwickelte, langte der andere unbemerkt zu. Aufmerksame Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG stellten die Täter und alarmierten die Bundespolizei.
Gegen 01.40 Uhr schrie eine ältere Dame im Kölner Hauptbahnhof mehrfach um Hilfe, da ihr Reisekoffer gestohlen wurde und sie dem Täter bis zum Gleis 8/9 gefolgt war. Zwei Sicherheitsmitarbeiter im Auftrag der Deutschen Bahn AG vernahmen die Rufe und eilten zum Gleis. Am Treppenaufgang angekommen, bemerkten die Männer einen Jugendlichen, der umgehend die Flucht ergriff. Auf dem Bahnsteig trafen sie auf eine 70-jährige Kölnerin und fanden das Gepäckstück versteckt hinter einem Mülleimer auf. Da die Frau den Tatverdacht gegen den jungen Flüchtigen bestätigte, begaben sich die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes zum Nachbargleis, stellten eine Gruppe von Jugendlichen und alarmierten die Bundespolizei.
Daraufhin kontrollierten die Beamten einen 15-jährigen Marokkaner und einen 17-jährigen Algerier, welche sich zunehmend verbal und körperlich aggressiv zeigten. Unkooperativ schubsten und rangelten sie auf dem Bahnsteig und unterschritten auch nach mehrfacher Aufforderung den Sicherheitsabstand zu den Einsatzkräften, so dass diese sich entschlossen, sie mit zur Dienststelle zu nehmen.
Hier sichteten die Beamten die Videoaufzeichnungen des Hauptbahnhofs, welche die Aussage des Opfers bestätigten: In der E-Passage setzte sich ein Täter zunächst neben die allein sitzende Frau und verwickelte diese in ein Gespräch, während der Andere den Koffer entwendete und zum Gleis verschwand.
Die überglückliche 70-jährige Kölnerin erhielt ihren Reisekoffer samt Inhalt, mit einem geschätzten Stehlwert von 750 Euro, zurück. Die Polizeibeamten leiteten ein Strafverfahren wegen "besonders schwerem Fall des Diebstahls" ein, nahmen die beiden minderjährigen Tatverdächtigen ohne festen Wohnsitz in Gewahrsam und brachten diese in einer Jugendschutzeinrichtung unter.
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