Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss(2 x)
(Me)37574 Einbeck, 1.) Greene am 09.05.201, um 00:55 Uhr, und 2.) Ippensen am 09.05.2021, um 03:00 Uhr. Ein offensichtl. unbelehrbarer Kraftfahrzeugführer aus der Landeshauptstadt Hannover im Alter von 33 Jahren führte seinen Audi im öffentlichen Verkehrsraum, obwohl er deutlich unter Betäubungsmitteleinfluss stand. Durchgeführte Drogenvortests verliefen positiv und es wurde THC und Kokain Beeinflussung festgestellt. Wie aus den angeführten Tatzeiten zu entnehmen ist, wurde der Hannoveraner zwei mal mit seinem Audi von aufmerksamen Beamten vom PK Bad Gandersheim angetroffen. Schon nach der ersten Kontrolle und Überprüung wurde ihm nach Blutprobenentnahme die Weiterfahrt untersagt. Nach ca. zwei Stunden wurde der nun Beschuldigte erneut mit seinem Audi in Ippensen angetroffen und es erfolgte eine weitere Blutprobenentnahme, sowie diesmal die Sicherstellung der Fahrzeugschlüssel zur Verhinderung weiterer Straftaten. Gegen den offensichtl. unbelehrbaren und uneinsichtigen Fahrzeugführer wurden Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet.
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