PD Lübeck-Lübecker Bucht Neuer Informations-Flyer für Wassersportler für die Saison 2021-Korrekturmeldung
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der richtige Link lautet:
www.luebecker-bucht-ostsee.de/wassersport
Wir bitten diese Medieninformation ab Donnerstag, 13.05.2021, in Ihren Ausgaben zu veröffentlichen. Ab diesem Datum ist der erwähnte Flyer online eingestellt.
Vielen Dank.
Korrekturmeldung:
Das Wasserschutzpolizeirevier Lübeck möchte mit einer aktuellen Information für Wassersportler an die Sicherheit auf dem Wasser zum Saisonbeginn 2021 erinnern. In Kooperation mit der Tourismusagentur Lübecker Bucht (TALB) wurde ein neuer Flyer entwickelt, der die Vorschriftenlage insbesondere in der Neustädter- und Lübecker Bucht sowie die Seeschifffahrtstraße Trave kurz und informativ zusammenfasst und auch nützliche Hinweise auf Sportboothäfen sowie Segel- und Surfschulen enthält. In den Häfen und bei den Kurverwaltungen der Strandbäder und natürlich auch digital auf der Internetseite der TALB unter
www.luebecker-bucht-ostsee.de/wassersport
wird der Flyer erhältlich sein.
Darüber hinaus möchte die Wasserschutzpolizei aber auch noch einmal für einen generellen rücksichtsvollen und freundschaftlichen Umgang aller Wassersporttreibenden werben, damit das Strand-, Bade- und Sportbooterlebnis für alle zu einem Erfolg wird:
1. Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten auf dem Wasser
Die Schiffsführer sollen rücksichtvoll und mit maximal zulässiger und angemessener Geschwindigkeit fahren. Die Überschreitung der bekanntgemachten und erlaubten Geschwindigkeiten ist gefährlich und gefährdet Andere und im Vergleich zum Straßenverkehr ist die Höhe der Bußgelder erheblich.
2. Kein Alkohol am Ruder
Für die gewerbliche Fahrgastschifffahrt gilt ein generelles Alkoholverbot in der Dienstzeit.
Wer als Skipper 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, darf ein Fahrzeug nicht führen oder als Mitglied der Schiffsbesatzung eine andere Tätigkeit des Brücken-, Decks- oder Maschinendienstes (z.B. Halten der Festmacherleine, Fender usw.) nicht ausüben. Dies gilt für das Fahren mit einem Wassermotorrad oder einem Kite- und Segelsurfbrett entsprechend. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige mit empfindlichem Bußgeld wäre die Folge.
Aber bereits ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen und generell ab 1,1 Promille droht eine Strafanzeige und ggf. der Sportbootführerscheinentzug.
3. Schwimmwesten und Rettungsmittel retten Leben.
Benutzen Sie Rettungsmittel. Machen Sie sich und Ihre Gäste an Bord mit der Handhabung vertraut. Wer über Bord gegangen ist, kann besser gerettet werden, wenn eine Rettungsweste getragen wird.
4. Seien Sie nett zur Badeaufsicht der DLRG und Wasserwacht
Beachten Sie deren Hinweise. Achten Sie auf die Flaggenkennzeichnung. Diese Bürger engagieren sich ehrenamtlich für die Sicherheit Anderer und nehmen z.T. ihren Urlaub, um für andere Menschen da zu sein und um auch in kleinen Dingen schnell mit Rat und Tat zu helfen (Pflaster/Kühlen/Insektenstiche). Da ist ein wenig Respekt und Freundlichkeit schon angebracht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Wasserschutzpolizeirevier Lübeck, Am Leuchtenfeld 10, 23570 Lübeck, Tel.: 04502-86283-0
Textverantwortlich: Ch. Langbehn/WSPR Travemünde
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd@polizei.landsh.de