BPOL NRW: Freiheitsstrafe abgewendet – Bundespolizei gestattet Einreise

Am gestrigen Dienstagmorgen stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kayseri/ Türkei eine Person fest, die zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Mann legte bei der Einreisekontrolle seinen Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Deggendorf wegen Urkundenfälschung zum Vorschein. Das Amtsgericht Deggendorf hatte den 48-Jährigen bereits im Dezember 2020 rechtskräftig verurteilt. Da der belgische Staatsangehörige die Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen à 35,- Euro bisher nicht vollständig beglichen hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme zwecks Strafvollstreckung ausgeschrieben. Der Verurteilte konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen abwenden, indem er die Zahlung der Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 1.120,- Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der Mann seine Weiterreise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.