Pressebericht vom 12.05.2021

12.05.2021, PP München Pressebericht vom 12.05.2021 Inhalt: 708. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie 709. Verkehrsunfall zwischen Radfahrern; 1 Person verletzt – Untermenzing 710. Zwei Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen der Polizei – Laim/Englischer Garten 711. Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte – Bogenhausen 712. Verbotene Prostitution – Isarvorstadt 708. Einsätze der Münchner Polizei im Kontext mit der Corona-Pandemie Im Zeitraum von Dienstag, 11.05.2021, 06:00 Uhr, bis Mittwoch, 12.05.2021, 06:00 Uhr, gab es eine Vielzahl von Kontrollen und Einsätzen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München (sowohl Stadt und Landkreis München), um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Knapp 1.200 Kontrollen wurden in diesem Zeitraum durchgeführt. Dabei wurden 15 Verstöße angezeigt. 709. Verkehrsunfall zwischen Radfahrern; 1 Person verletzt – Untermenzing Am Dienstag, 11.05.2021, gegen 08:45 Uhr, wurde ein Verkehrsunfall mit einem verletzten Radfahrer mitgeteilt. Streifen der Münchner Polizei sowie der Rettungsdienst fuhren daraufhin in die Allacher Straße auf Höhe der Waldhornstraße. Vor Ort musste ein 14-jähriger Jugendlicher durch den Rettungsdienst versorgt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht werden. Nach derzeitigem Ermittlungsstand fuhr der Jugendliche mit seinem Fahrrad den Radweg der Allacher Straße stadteinwärts. Er befand sich gerade auf dem Weg zur Schule. Nach dem bisherigen Ermittlungsstand wurde der 14-Jährige auf dem Radweg von einem 44-jährigen Pedelec-Fahrer überholt. Hierbei kam es zu einer Berührung zwischen den beiden Fahrradlenkern, woraufhin beide stürzten. Die Verkehrspolizei hat die weiteren Ermittlungen vor Ort übernommen. Hierbei wurde bekannt, dass der 44-Jährige zuvor bereits zwei weitere Fahrradfahrer überholt hat. Die Verkehrspolizei sucht insbesondere nach diesen beiden Fahrradfahrern und nach weiteren Zeugen. Zeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise zum Unfallhergang machen können, werden gebeten, sich mit dem Unfallkommando, Tegernseer Landstraße 210, 81549 München, Tel.: 089/6216-3322, in Verbindung zu setzen. 710. Zwei Verkehrsunfälle mit Dienstfahrzeugen der Polizei – Laim/Englischer Garten Am Dienstag, 11.05.2021, kam es zu zwei Verkehrsunfällen, bei denen jeweils Dienstfahrzeuge der Münchner Polizei beteiligt waren. Im ersten Fall befand sich gegen 07:00 Uhr eine Streifenbesatzung mit einem Streifenwagen auf der Fürstenrieder Straße. Sie waren gerade auf dem Weg zu einem Überfallalarm und fuhren mit eingeschaltetem Blaulicht und Einsatzhorn. An der Kreuzung zur Agnes-Bernauer-Straße tastete sich der Fahrer bei Rotlicht in den Kreuzungsbereich ein. Hierbei kam es mit einem von rechts kreuzenden BMW zum Zusammenstoß. Dieser wurde zum Unfallzeitpunkt durch eine 50-jährige Münchnerin gelenkt. Durch den Verkehrsunfall wurde niemand verletzt. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren tausend Euro. Beide Fahrzeuge waren weiterhin fahrbereit, so dass die Unfallstelle schnell geräumt werden konnte und es zu keinen größeren Verkehrsbeeinträchtigungen kam. Der Überfallalarm wurde durch andere Streifen betreut und stellte sich dann vor Ort als Fehlalarm dar. Zu einem weiteren Verkehrsunfall kam es gegen 16:45 Uhr. Wegen eines Lotseneinsatzes im Rahmen einer Kolonnenfahrt fuhr ein Beamter der Motorradstaffel mit Sondersignalen die Widenmayerstraße in Richtung stadtauswärts. Ein 60-Jähriger aus dem Landkreis Rosenheim wollte zu diesem Zeitpunkt an der Crusiusstraße nach links in die Widenmayerstraße einbiegen. Hierbei kam es zum Zusammenstoß mit dem Polizeimotorrad. Aufgrund einer zuvor sofort eingeleiteten Vollbremsung durch den Beamten konnte dieser die Geschwindigkeit so verringern, dass er das Motorrad abfangen konnte und nicht stürzte. Der Beamte wurde trotzdem leicht verletzt und musste zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Es entstanden jeweils leichte Sachschäden an den Fahrzeugen. Die Münchner Verkehrspolizei hat die beiden Unfälle aufgenommen. 711. Trickbetrug durch falsche Polizeibeamte – Bogenhausen Am Dienstag, 11.05.2021, gegen 14:00 Uhr, erhielt eine 76-Jährige aus München einen Anruf einer unbekannten Person, welche sich als ihre Tochter ausgab. Sie erzählte ihr, dass sie einen Verkehrsunfall verursacht habe. Im Verlauf des Telefonats übernahm ein weiterer unbekannter Mann das Gespräch und gab sich als Polizeibeamter aus. Er übte nun auf die 76-Jährige Druck aus, in dem er ihr erklärte, dass die Tochter einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verursacht hätte und auf Anordnung der Staatsanwaltschaft ins Gefängnis müsse. Dies sei nur vermeidbar, wenn sie eine Kaution in Höhe von mehreren tausend Euro überweise. Da die 76-Jährige über ihr Onlinebanking nicht die gesamt verlangte Summe überweisen konnte, wurde durch den unbekannten Täter angegeben, dass dies zunächst noch durch die Staatsanwaltschaft abgeklärt werden müsse. Nach angeblicher Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft überwies die Münchnerin einen Betrag von mehreren tausend Euro. Durch den falschen Polizeibeamten wurde ihr daraufhin versprochen, dass die Tochter nun freigelassen werde und sich anschließend telefonisch bei ihr melden würde. Nachdem sich bei der 76-Jährigen die Tochter nicht meldete, kam ihr die Sache schließlich seltsam vor. Nach einem Telefonat mit ihrer echten Tochter wurde ihr klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Daraufhin begab sie sich zur Anzeigenerstattung zu einer Polizeiinspektion. Die Ermittlungen werden durch die AG Phänomene geführt. 712. Verbotene Prostitution – Isarvorstadt Am Dienstag, 11.05.2021, wurden zur Mittagszeit in einem Mehrfamilienhaus in der Isarvorstadt mehrere verbotene Prostitutionstätigkeiten festgestellt. Hierbei konnten in einer Wohnung zwei Prostituierte (21 und 22 Jahre, beide aus Ungarn) und im gleichen Anwesen in einer anderen Wohnung eine weitere Prostituierte (43 Jahre, ebenfalls aus Ungarn) wegen verbotener Prostitutionsausübung überführt werden. Die Damen hatten ihre Dienste im Internet auf einschlägigen Seiten angeboten und somit den Kontakt zu Freiern hergestellt. Neben den Anzeigen bezüglich der verbotenen Prostitutionsausübung ergehen gegen alle drei Frauen auch noch Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz wegen des Betreibens einer unzulässigen Prostitutionsstätte. Hierbei liegt die zu erwartende Geldbuße bei jeweils 5.000 Euro.