Stelle der Ansprechperson für Antisemitismus und andere Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der Polizei Berlin eingerichtet
Zum 1. Februar 2021 wurde bei der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt die Funktion der Ansprechperson für Antisemitismus und andere Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (AP AGMF) eingerichtet. Diese Aufgabe wurde Kriminalrätin Eva Petersen übertragen. Zeitgleich übernimmt sie damit auch die Vertretung des Landespräventionsbeauftragten sowie des Antisemitismusbeauftragten bei der Polizei Berlin, Kriminaldirektor Wolfram Pemp. Mit Frau Petersen und ihrem neunköpfigen Team stehen für kriminalpräventive Maßnahmen und Beratungen zu Sachverhalten gegen Menschengruppen mit Bezug auf
Nationalität
ethnische Zugehörigkeit
Hautfarbe
Religionszugehörigkeit
sozialen Status
physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung
Geschlecht/geschlechtliche Identität
sexuelle Orientierung
äußeres Erscheinungsbild
innerhalb und außerhalb der Polizei Berlin entsprechende Ansprechpersonen zu phänomenbezogenen Fragen der Hasskriminalität zur Verfügung. Es besteht zudem eine enge Verzahnung mit der Extremismusbeauftragten der Polizei Berlin. Näheres zu den Aufgaben finden Sie hier.