Stelle der Ansprechperson für Antisemitismus und andere Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit bei der Polizei Berlin eingerichtet

Zum 1. Februar 2021 wurde bei der Zentralstelle für Prävention im Landeskriminalamt die Funktion der Ansprechperson für Antisemitismus und andere Phänomene Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (AP AGMF) eingerichtet. Diese Aufgabe wurde Kriminalrätin Eva Petersen übertragen. Zeitgleich übernimmt sie damit auch die Vertretung des Landespräventionsbeauftragten sowie des Antisemitismusbeauftragten bei der Polizei Berlin, Kriminaldirektor Wolfram Pemp. Mit Frau Petersen und ihrem neunköpfigen Team stehen für kriminalpräventive Maßnahmen und Beratungen zu Sachverhalten gegen Menschengruppen mit Bezug auf Nationalität ethnische Zugehörigkeit Hautfarbe Religionszugehörigkeit sozialen Status physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung Geschlecht/geschlechtliche Identität sexuelle Orientierung äußeres Erscheinungsbild innerhalb und außerhalb der Polizei Berlin entsprechende Ansprechpersonen zu phänomenbezogenen Fragen der Hasskriminalität zur Verfügung. Es besteht zudem eine enge Verzahnung mit der Extremismusbeauftragten der Polizei Berlin. Näheres zu den Aufgaben finden Sie hier.