Kupfermühle – Messer als Taschenlampe getarnt; Bundespolizei ahndet Verstoß gegen das WaffG und zieht Führerschein ein

Am Mittwochnachmittag gegen 14:30 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizei am ehemaligen Grenzübergang Kupfermühle u.a. einen in Flensburg zugelassenen 3er BMW nach der Einreise aus Dänemark. Der ordnungsgemäß ausgewiesene Fahrer, ein 30-jähriger Deutscher, gab an, in Dänemark gearbeitet zu haben und jetzt nach Hause zu wollen. Bei der Sicht in den PKW fiel der Streife eine Stabtaschenlampe im Fahrerfußraum auf, die bei genauerer Inaugenscheinnahme ein gefährliches Innenleben aufwies. Zum Vorschein kam ein im hinteren Teil der Lampe eingearbeitetes, beidseitig geschliffenes Messer mit einer Klingenlänge von 9,5 cm. Der verbotene Gegenstand wurde sichergestellt und den Mann erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nur ca. eine Stunde später kontrollierten Bundespolizisten einen Flensburger Audi. Auch dieser Fahrer konnte sich mit den notwendigen Dokumenten ausweisen. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung konnten die Beamten ermitteln, dass der Führerschein des 36-jährigen Mannes zur Einziehung ausgeschrieben war und er hätte keinen PKW mehr führen dürfen. Schneller Fahndungserfolg der Polizei, denn die Ausschreibung im Fahndungssystem war erst ein paar Stunden alt. Der Führerschein wurde für die Verkehrsbehörde eingezogen und der Mann erhielt eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und musste seinen Weg zu Fuß fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flensburg Valentinerallee 2a 24941 Flensburg Jürgen Henningsen Telefon: 0461 / 31 32 - 1011 E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de http://www.bundespolizei.de Twitter: @bpol_kueste