Bundespolizei vollstreckt am Wochenende Haftbefehle
Ein 45-jähriger polnischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer und Halter eines PKW Audi auf der Bundesautobahn 11, auf Höhe Pomellen, angehalten und kontrolliert. Er war unterwegs in Richtung Polen.
Ein Führerschein konnte zur Kontrolle nicht vorgelegt werden.
Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass dem Mann die Fahrerlaubnis durch eine 10- monatige Sperrfrist bis zum 23.06.2021 entzogen worden ist. Es wurde Strafanzeige erstattet. Das war noch nicht alles...
Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsnotierung zur Festnahme aufgrund Haft-/Unterbringungsbefehl/Abschiebehaftbeschluss durch die Staatanwaltschaft Hof wegen Trunkenheit im Verkehr. Urteil: 29 Tage Haft. Durch die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.160,00 Euro, Strafrest von 13,50 Euro und Kosten in Höhe von 114,22 Euro (Gesamtsumme 1287,72 Euro) hätte er sich die Haft ersparen können. Das war aber aufgrund Mittellosigkeit nicht der Fall. Er wurde in die Justizvollzugsanstalt Stralsund eingeliefert.
Mehr Glück hatte ein 41-jähriger polnischer Staatsangehöriger. Er wurde als Beifahrer eines in Polen zugelassenen Kleintransporters auf der Bundesautobahn 11, Höhe Pomellen, festgestellt und auf Höhe Anschlussstelle Penkun angehalten und kontrolliert. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Person ergab eine Ausschreibung zur Festnahme/ Strafvollstreckung durch die Staatsanwaltschaft Stralsund wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Durch Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 EUR und Kosten in Höhe von 73,50 EUR konnte er eine Haftstrafe von 20 Tagen abwenden.
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