BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung

Am gestrigen Montagmorgen stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Samsun/ Türkei einen 65-Jährigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Amtsgericht Bonn hatte gegen den türkischen Staatsangehörigen Hauptverhandlungshaft angeordnet, da der 65-Jährige im September 2020 der Hauptverhandlung unentschuldigt fernblieb. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Juli 2019 eine andere Person mittels eines gefährlichen Werkzeuges körperlich misshandelt und zu dem die Person beleidigt zu haben. Der Mann soll dem Geschädigten mehrmals mit einem Holzspielbrett auf den Kopf geschlagen haben, wodurch dieser mehrere Platzwunden am Kopf erlitt. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde der Gesuchte nach seiner Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend unter Auflagen entlassen. Die Hauptverhandlung wurde für die nächste Woche terminiert. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.