BPOL NRW: Erst Panne und dann erfolgt Festnahme durch Bundespolizei – Vollstreckung von 2 Haftbefehlen

Am Mittwochmorgen (19.05.21, 03:30 Uhr) stellte eine Streife der Bundespolizei auf der BAB 4, auf dem Pannenstreifen zwischen dem Autobahnkreuz Aachen und der Raststätte Aachen-Land, ein schlecht gesichertes Fahrzeug im Dunkeln fest. Die Beamten sicherten sofort das liegengebliebene Fahrzeug durch ihren Streifenwagen ab und kontrollierten die beiden Insassen. Wie der Zufall es so will, wurde bei der fahndungsmäßigen Abfrage bei dem rumänischen Beifahrer zwei Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 besonders schweren Fällen und wegen mehrerer Fälle des gemeinschaftlichen Diebstahls festgestellt. Hier waren in den Jahren 2012 und 2013 Urteile der Amtsgerichte in Vechta und Dortmund mit Freiheitsstrafen in Höhe von 2 Jahren und 6 Monaten und 1 Jahr und 2 Monaten ergangen. Davon wurde ein Teil der Freiheitstrafen bereits verbüßt, bevor der Betroffene in seine Heimat abgeschoben wurde. Der Rest der Freiheitsstrafen wurde ausgesetzt. Sollte es zu einer erneuten Einreise des 32-Jährigen kommen, würde der Rest von insgesamt 456 Tagen wiederaufleben. Da er nun erneut nach Deutschland eingereist war, lebte die verbliebene Restfreiheitsstrafe wieder auf. Er wurde festgenommen und in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. Von hier wird er in die zuständige Justizvollzugsanstalt überführt werden. In einem weiteren Fall wurde am Dienstagabend ein 21-jähriger Vietnamese am Hauptbahnhof Aachen festgenommen. Er war zuvor mit der Regionalbahn aus Belgien eingereist. Er legte den Beamten einen vietnamesischen Reisepass mit einem ungarischen Aufenthaltstitel vor. Bei Inaugenscheinnahme des Reisepasses und des Aufenthaltstitels wurde festgestellt, dass hier ein Ausweismissbrauch vorlag. Des Weiteren wurde ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Hof wegen Einschleusens von Ausländern festgestellt. Es lag eine Geldstrafe in Höhe von 470,- Euro oder eine ersatzweise verhängte Freiheitsstrafe von 40 Tagen vor. Da der 21-Jährige die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde die Haftstrafe vollstreckt. Er wurde in den Polizeigewahrsam des Polizeipräsidiums Aachen eingeliefert. In erwartet zudem noch eine Strafanzeige wegen des Ausweismissbrauches und der unerlaubten Einreise. Nach Verbüßung der Haftstrafe sieht man eine Abschiebung in sein Heimatland vor. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Aachen PHK Bernd Küppers Telefon: +49 (0)241 56837 0 E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de Twitter: @BPOL_NRW www.bundespolizei.de Bahnhofplatz 3 52064 Aachen Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.