Bundespolizeidirektion München: Kunde bewahrt Lkw-Fahrer vor Gefängnis / Justizschulden in vierstelliger Höhe
Bei Grenzkontrollen auf der A93 hat die Bundespolizei am Mittwoch (19. Mai) einen gesuchten Griechen festgenommen. Gegen den Lkw-Fahrer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten vor. Dank finanzieller Unterstützung des Kunden in Oberbayern, der auf seine Lieferung wartete, blieb ihm ein Gefängnisaufenthalt erspart.
Bei der Überprüfung der Personalien fanden die Bundespolizisten heraus, dass der griechische Staatsangehörige es in der Vergangenheit mit seinen Lenk- und Ruhezeiten nicht so genau genommen hatte. Das Amtsgericht in Kaufbeuren verurteilte den Mann 2020 daher wegen Fälschung beweiserheblicher Daten zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro. Einen Teil davon hatte er bereits beglichen, aber 2.000 Euro waren immer noch fällig. Bei seiner Festnahme in der Grenzkontrollstelle konnte der 51-Jährige den geforderten Betrag nicht aufbringen. Glücklicherweise war der Empfänger daran interessiert, die transportierten Waren pünktlich zu erhalten. Dieser erklärte sich bereit, den Verhafteten aus seiner misslichen Lage zu befreien. Er zahlte die Geldstrafe des Lkw-Fahrers bei der Polizei im Landkreis München ein und bewahrte ihn vor einer 50-tägigen Haft.
Ein Italiener hingegen hatte weniger Glück. Die Bundespolizisten kontrollierten den 32-Jährigen im Fernreisezug, der von Italien nach Rosenheim unterwegs war. Dabei stellten sie fest, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz nach dem Mann suchte. Wegen Diebstahls war er vor etwa drei Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Südeuropäer hatte 1.800 Euro zu zahlen. Ihm fehlten jedoch die finanziellen Möglichkeiten, um dieser Forderung nachzukommen. Daher bat er seinen Chef in Italien um Unterstützung - der lehnte jedoch ab. Somit blieb dem italienischen Staatsangehörigen nichts Anderes übrig, als die festgelegte Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen in der Justizvollzugsanstalt in Traunstein anzutreten.
Den Gang ins Gefängnis konnte stattdessen ein polnischer Staatsangehöriger verhindern, der auf der Inntalautobahn nahe Kiefersfelden gestoppt wurde. Laut Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Paderborn war er 2019 wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt worden. Die verhängte Geldstrafe von rund 1.100 Euro hatte der 22-Jährige allerdings bisher nicht bezahlt. Das holte er nun nach und konnte seine Reise fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2201
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. Sie
geht zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die
Schleusungskriminalität vor. Im etwa 200 Kilometer langen Abschnitt
des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirkt sie zudem der
ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die
Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und
in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden oder Bahnanlagen. Der bahn- und grenzpolizeiliche
Verantwortungsbereich der rund 450 Inspektionsangehörigen erstreckt
sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen,
Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis
Rosenheim. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte
Kontaktadresse, unter www.twitter.com/bpol_by oder
www.bundespolizei.de.