Versammlungsverbote zu Pfingsten
Die Polizei Berlin hat für das kommende Wochenende und Pfingstmontag einige der angezeigten Versammlungen vorrangig aus Infektionsschutzgründen verboten. Ausnahme hiervon bildet eine der zum Thema „Nahostkonflikt“ angezeigten Versammlungen. Hier traten zu den prognostizierten Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung auch die Störung des öffentlichen Friedens, z. B. durch das Rufen volksverhetzender und antisemitischer Parolen, als Verbotsbegründung hinzu. Den Versammlungsanzeigenden wurden die Verbotsbescheide bereits zugestellt.
Die Polizei Berlin richtet sich bei Versammlungsverboten nach den gesetzlichen Vorgaben, wägt die Grundrechtspositionen ab und geht mit Augenmaß vor. Dass lediglich zu 11 der rund 90 angezeigten Versammlungen Verbotsbescheide ergingen, stellt diesen Umstand noch einmal klar heraus. Dort, wo Menschen grundrechts- und verfassungskonform zusammenkommen und ihre Meinung kundtun wollen, schützt die Polizei Berlin deren Versammlungsfreiheit – unabhängig vom Thema.
Bisher haben die Veranstaltenden von vier der verbotenen Versammlungen Rechtsmittel eingelegt. Die gerichtlichen Entscheidungen stehen hierzu überwiegend noch aus. Die verbotenen Versammlungen können Sie der beigefügten Grafik entnehmen.
Die Polizei Berlin wird an allen Einsatztagen des Pfingstwochenendes mit Unterstützungskräften aus mehreren Bundesländern und der Bundespolizei im Einsatz sein, um die übrigen Versammlungen zu betreuen und die Einhaltung der Maßgaben der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu kontrollieren oder durchzusetzen.