BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln

Am Sonntagabend stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Kayseri/ Türkei einen türkischen Staatsangehörigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Neuss hatte gegen den 47-jährigen Mann aus Neuss bereits im Februar 2020 einen Strafbefehl wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln erlassen. Da der Verurteile die Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro bisher nicht beglichen hatte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft Neuss zur Fahndung ausgeschrieben. Der Mann aus Neuss konnte die Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 1.200 Euro bei der Bundespolizei begleichen und seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.