Nötigung und Trunkenheit im Straßenverkehr

Die Polizei hat am Samstagabend, 22. Mai 2021, innerhalb kurzer Zeit zwei Verkehrsdelikte geahndet. Um 21.25 Uhr wurden die Beamten zur Skagerrakstraße gerufen. Dort wurde zuvor ein 47 Jahre alter Autofahrer aus Gelsenkirchen von einem 18-jährigen Gelsenkirchener und einem 20-jährigen Bochumer mit ihren Wagen ausgebremst. Den 18-Jährigen hatte das Fahrverhalten des 47-Jährigen gestört, woraufhin er diesen über die Europastraße und Brüsseler Straße verfolgte. Nach mehreren Wendemanövern wurde der 47-Jährige schließlich von dem Wagen des dazu gestoßenen Bochumers überholt und ausgebremst. Da sich der 18-Jährige mit seinem Auto gleichzeitig hinter den 47-Jährigen stellte, konnte dieser nicht mehr weiterfahren und alarmierte schließlich die Polizei. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr. Kurze Zeit später, gegen 22 Uhr, bemerkten Polizeibeamte einen Pkw in Höhe des Rathausplatzes, der mit überhöhter Geschwindigkeit über die Kurt-Schumacher-Straße in Richtung Schalke unterwegs war. In Höhe der Emil-Zimmermann-Allee konnte der Wagen von den hinterhereilenden Einsatzkräften gestoppt werden. Ein vor Ort durchgeführter freiwilliger Atemalkoholtest der 23-jährigen Fahrerin verlief positiv. Die Gelsenkirchenerin wurde für die Entnahme einer Blutprobe mit zur Wache genommen. Das Auto und die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Die Polizei Gelsenkirchen weist noch mal darauf hin, dass Alkohol am Steuer kein Kavaliersdelikt ist. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, gefährdet leichtfertig sich und andere gleichermaßen. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Stephan Knipp Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de https://gelsenkirchen.polizei.nrw