BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl – für 1.092 Tage in die JVA
Am Samstagmorgen stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Hurghada einen 51-Jährigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.
Der niederländische Staatsangehörige legte bei der Ausreisekontrolle nach Ägypten seinen Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zum Vorschein. Das Landgericht Düsseldorf hatte den Mann aus Utrecht bereits im November 2003 rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Verurteilte muss allerdings noch eine Reststrafe von 1.092 Tagen verbüßen.
Anschließend wurde der Mann nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.