Bundespolizei am Flughafen Hamburg: Festnahme eines flüchtigen Verurteilen

Am Mittwoch (02.06.2021) gegen 13:00 Uhr wurde ein 46-jähriger Mann, der mit dem Flugzeug aus Istanbul gelandet war, der üblichen grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Hamburg unterzogen. Beamte der Bundespolizei kontrollierten seine Einreisedokumente. Die Eingabe der Personaldaten erzeugte im polizeilichen Fahndungssystem einen "Treffer". Die mit europäischem Haftbefehl des Amtsgerichts Lübeck gesuchte Person war zur Sicherung der Strafvollstreckung international zur Festnahme ausgeschrieben. Der Mann wurde 2019 durch das Amtsgericht Lübeck rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt, deren Vollstreckung unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt worden war. Gegen die Bewährungsauflagen hatte der Verurteilte jedoch verstoßen, so dass ihm der Widerruf der Bewährung droht. Da der Mann sich zwischenzeitlich mit unbekanntem Aufenthalt abgesetzt hatte, erging zur Sicherung der Strafvollstreckung ein Haftbefehl und es wurde international nach ihm gefahndet. Mit seiner Ankunft in Hamburg wurde ihm durch die Beamten der Bundespolizei der Haftbefehl eröffnet und die Festnahme ausgesprochen. Der Mann wird noch am heutigen Tage (03.06.2021) dem Haftrichter am Amtsgericht Lübeck vorgeführt, damit ihm der Haftbefehl verkündet werden kann. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg Stephanie Flick Telefon: +49 (0) 40 50027-103 Fax: +49 (0)40 5009451 E-Mail: stephanie.flick@polizei.bund.de www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_nord