BPOLI MD: Bewaffneter 35-jähriger Mann mit Haftbefehl greift Bundespolizisten an – Feststellung im Rahmen verstärkter Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizei
Am Donnerstag, den 3. Juni 2021 führten Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg von 13:00 bis 20:15 Uhr erneut Schwerpunktfahndungen auf den Zügen im Bereich der Bahnstrecken von Magdeburg nach Halberstadt, Halle/Saale und Aschersleben sowie auf den Bahnhöfen Magdeburg, Halberstadt, Aschersleben und Güsten durch. Bereits gegen 13:10 Uhr trafen die Bundespolizisten in einem Regionalexpress von Halberstadt nach Magdeburg auf einen polizeilich bereits bekannten 35-Jährigen und kontrollierten diesen. Der Abgleich seiner Personalien mit den Daten des polizeilichen Fahndungssystems ergab einen Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten. Dieser erging am 25. Mai 2021 aufgrund mehrerer ihm zur Last gelegter Gewaltstraftaten, darunter Bedrohung und gefährliche Körperverletzungen. Der Mann aus Guinea-Bissau wurde festgenommen. Bei der Durchsuchung der Person und seiner mitgeführten Sachen konnten die eingesetzten Beamten zwei zugriffsbereite Messer und zwei Tierabwehrsprays fest- und sicherstellen. Auf dem Weg zur Dienststelle der Bundespolizei leistete der 35-Jährige vehement Widerstand und versuchte sich durch Sperren und Stoßen der polizeilichen Maßnahme zu entziehen. Außerdem spuckte er mehrfach in Richtung der eingesetzten Beamten. Gegen 18:00 Uhr wurde der 35-Jährige dem zuständigen Richter am Amtsgericht Magdeburg vorgeführt, welcher den Untersuchungshaftbefehl bestätigte. Danach wurde er an die Justizvollzugsanstalt Burg übergeben. Zusätzlich zu seinen bereits vorhandenen zahlreichen Strafanzeigen kommt nun eine weitere wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte hinzu. Der Verstoß gegen das Waffengesetz sowie sein Spucken als Verunreinigung von Bahnanlagen haben außerdem jeweils eine Ordnungswidrigkeitsanzeige zur Folge. Die verstärkten Fahndungsmaßnahmen der Bundespolizeiinspektion Magdeburg führten zudem zu zwanzig weiteren Strafanzeigen. Dabei handelte es sich um fünf Verstöße gegen das Betäubungsmittel- und vier Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, sieben Betrugsfälle und vier Fälle von Leistungserschleichung. Es konnte weiterhin der Aufenthalt einer Person ermittelt werden, dessen aktueller Wohn- und Aufenthaltsort von der Staatsanwaltschaft gesucht wurde.
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