Frau entgeht Haftstrafe – Reise kann fortgesetzt werden
Am Samstag (05.06.2021) erschien eine 73-jährige Frau bei der Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof und bat um ein Reiseersatzdokument, da Sie am heutigen Tag nach Schweden reisen wollte. Vor lauter Freude auf die bevorstehende Reise war ihr nicht aufgefallen, dass ihr Ausweis bereits abgelaufen war.
Bei der Überprüfung ihrer Daten stellten die Beamten dann jedoch fest, dass gegen die ältere Dame eine Fahndungsnotierung vorlag. Sie wurde durch die Staatsanwaltschaft Traunstein per Haftbefehl gesucht. Demnach wurde sie zu einer Geldstrafe von 1.000,-EUR oder ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe verurteilt. Bei der Eröffnung des Haftbefehls wirkte sie sehr überrascht, da sie dachte die "Geschichte" hätte sich bereits erledigt.
Durch Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte die Dame ihrer drohenden Freiheitsstrafe jedoch entgehen und die Reise, mit dem ausgestellten Reiseersatzdokument, fortsetzen. Der Haftbefehl wurde inzwischen gelöscht.
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