210608-1. Auto viel zu laut – Widerstand nach Beschlagnahme eines Mustangs in Hamburg-Sinstorf
Tatzeit: 07.06.2021, 20:49 Uhr
Tatort: Hamburg-Sinstorf, Winsener Straße
Beamte der Verkehrsdirektion 3 (VD 3) beschlagnahmten gestern Abend einen Ford Mustang wegen einer unzulässigen Abgasanlage. Die Ehefrau des Fahrers leistete daraufhin Widerstand.
Die Dienstgruppe "Autoposer" führte gestern im Bereich Harburg mehrere Kontrollen durch. Unter anderem überprüften die Beamten in der Winsener Straße einen Ford Mustang mit 305 PS. Die Kontrolle ergab, dass das Auto das zulässige Standgeräusch überschritt. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht der Verdacht, das eine Manipulation der Auspuffanlage ursächlich für den zu hohen Geräuschpegel ist. Die Beamten beschlagnahmten daraufhin den Ford.
Mit dieser Maßnahme waren sowohl der 56-jährige Fahrer als auch dessen Ehefrau als Beifahrerin nicht einverstanden. Die 35-Jährige verschloss das Fahrzeug mittels Fernbedienung und händigte den Schlüssel auch nach mehrfacher Aufforderung nicht aus. Als die Beamten ihr den Schlüssel schließlich abnahmen, leistete sie Widerstand. Außerdem beleidigten das Pärchen und deren Begleiter die Polizisten auf sexueller Basis, in dem sie ihre Hosen herunterließen.
Im Handschuhfach des Fahrzeuges wurde zudem ein Einhandmesser aufgefunden und sichergestellt.
Der beschlagnahmte Mustang wurde zum Verwahrplatz der Polizei gebracht.
Die beiden Polizisten wurden durch die Widerstandshandlungen der Frau leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen.
Das Paar wurde im Anschluss der Maßnahmen entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.
Im Bereich Harburg wurden im Rahmen der Kontrollen noch zwei weitere Pkw sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Das Fahrzeug eines 36-jährigen deutschen Fahrers eines Mercedes GLC 250 CDI mit 204 PS sowie das Fahrzeug eines 32-jährigen deutschen Fahrers eines Mazda CX-5 mit 176 PS überschritten jeweils das zugelassene Standgeräusch. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass unzulässige "Soundgeneratoren" verbaut worden waren, was zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.
Ri.
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