Verkehrsunfälle nach Ampelausfall

Die Ampelanlage der Kreuzung an der Bundesstraße 265n und der Kreisstraße 44 war bis in die Nachmittagsstunden nicht im Betrieb. Um 9.30 Uhr erhielten Polizeibeamte am Montagmorgen (7. Juni) den Einsatz zu einem Verkehrsunfall an der angegebenen Kreuzung. Vor Ort waren zwei Autos zusammengestoßen. Dabei ist niemand verletzt worden. Bei der Aufnahme fiel auf, dass die Ampelanlage komplett ausgeschaltet war, so dass die Verkehrsteilnehmer auf die vorfahrtregelnden Verkehrszeichen achten mussten. Den Sachschaden schätzten die Beamten auf etwa 8.000 Euro. Ein Techniker zur Reparatur der Anlage war bereits vor Ort. Um 12 Uhr stießen an der beampelten Kreuzung ein LKW und ein Auto zusammen. Ein Fahrer missachtete das Stoppschild und übersah dabei den kreuzenden Wagen des anderen. Dabei ist ein Fahrer leicht verletzt worden. An beiden Fahrzeugen entstand ein Sachschaden von etwa 15.000 Euro. Durch das Verkehrsaufkommen war zu diesem Zeitpunkt eine Verkehrsregelung durch den Verkehrsdienst erforderlich, die sich bis etwa 15.20 Uhr hinzog. Zu diesem Zeitpunkt war die Ampelanlage wieder im Betrieb und der Verkehrsfluss normalisierte sich. Die Polizei rät an beampelten Straßen und erkennbarem Ausfall zur erhöhten Vorsicht. Vorfahrtregelnde Verkehrszeichen geben nach einem Ausfall der Ampel vor, wer wann und wie fahren darf und wer nicht. Dabei kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Es kann dabei erforderlich sein, von Ihrem Vorfahrtsrecht zurückzutreten, um einen Verkehrsunfall zu vermeiden. Gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis anderen gegenüber ist hier das Gebot der Stunde. (bm) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02233 52-3305 Fax: 02233 52-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de