Geschwindigkeitsüberschreitung unter Drogeneinfluss
Am Dienstagnachmittag (08.06.) führten Beamte des Verkehrsdienstes Geschwindigkeitsmessungen an der Bataverstraße durch. Gegen 16:00 Uhr überschritt der Fahrer eines Kleintransporters die erlaubte Höchstgeschwindigkeit innerorts nach Abzug der vorgeschriebenen Toleranz um 38 Stundenkilometer.
Bei der Kontrolle des 38 Jahre alten Mönchengladbachers ergaben sich zudem Verdachtsmomente auf einen vorangegangenen Rauschgiftkonsum. Nachdem ein Drogentest Hinweise auf die Einnahme gleich zweier Betäubungsmittel (Amphetamin und Cannabis) ergab, wurde dem Fahrer auf der Wache eine Blutprobe entnommen.
Drogenkonsum kann zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens führen. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen zu fahren.
Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und andere Verkehrsteilnehmer.
Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem droht ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.
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