Hamburg Airport: verbotenes Einhandmesser sorgt für Ärger, Bundespolizei nimmt Dieb fest und bringt ihn ins Gefängnis
Am Samstagmorgen war ein 21-jähriger Mann auf dem Weg von Hamburg nach Palma de Mallorca. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde es genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Einhandmesser befindet. Dies ist nach dem Waffengesetz jedoch ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt der Mann von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Das Butterflymesser wurde sichergestellt. Anschließend konnte er Richtung Spanien weiterreisen.
Am Sonntagnachmittag gegen 14:00 Uhr wollte ein 31-jähriger Mann von Hamburg nach Barcelona reisen. Er wurde durch die Bundespolizei einer Kontrolle unterzogen. Bei dem Abgleich seiner Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Beamten der Bundespolizei fest, dass der Mann bereits seit Mitte 2015 von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kiel per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war wegen schweren Bandendiebstahls in 12 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Er war nach einem Teil der Haftstrafe nach Albanien abgeschoben worden; verbunden mit der Auflage, dass er den Rest der Freiheitstrafe antreten muss, sobald er vor Ablauf der 10-jährigen Verjährungsfrist erneut nach Deutschland einreist. Dieser Auflage kam er jedoch nicht nach, sodass er nun die noch nötigen 775 Tage Freiheitsstrafe antreten muss. Er wurde von den Beamten in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
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