BPOL NRW: Eine Person, zwei Haftbefehle, 60 Tage JVA – Bundespolizei fahndet erfolgreich

Am Samstagmorgen stellte die Bundespolizei bei einer stichpunktartigen Kontrolle eines Fluges nach Palma de Mallorca eine Person fest, die zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 27-Jährigen zur Strafvollstreckung zweier Haftbefehle ausgeschrieben, da sich der Deutsche den ergangenen Ladungen zum Strafantritt bisher nicht stellte. Das Amtsgericht Braunschweig hatte den jungen Mann im Dezember 2017 wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Einen Teil seiner Strafe hatte der Mann aus Wangerooge bereits beglichen. Des Weiteren hatte das Amtsgericht Braunschweig den 27-Jährigen im Juni 2018 ebenfalls wegen des unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je 45,- Euro verurteilt. Auch hier hatte der Verurteilte die Gesamtstrafe bisher nicht vollständig abbezahlt. Der junge Mann konnte die Geldstrafen inklusive Kosten des Verfahrens in Höhe von 777,- Euro und 2.100,50 Euro nicht aufbringen. Somit muss der 27-Jährige seine Restfreiheitsstrafen von 17 und 43 Tagen noch verbüßen. Zusätzlich wurde der gebürtige Hamelner von der Staatsanwaltschaft Braunschweig zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da ihm aufgrund des unbekannten Wohnortes keine Post zugestellt wurde. Zum einen soll der Mann als Zeuge in einem anderen Verfahren aussagen und zum anderen wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach dem er der Bundespolizei seine Anschrift für die Staatsanwaltschaft mitteilte, wurde er für die nächsten 60 Tage in die Justizvollzugsanstalt verbracht. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.