BPOL NRW: Erzwingungshaft umgangen – Bundespolizei zieht über 400 Euro ein

Am gestrigen Dienstagmorgen stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei eine Person fest, die zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte den 54-Jährigen Anfang des Monats zur Vollstreckung des Haftbefehls ausgeschrieben, da der pakistanische Staatsangehörige die Geldbuße bisher nicht beglich. Aufgrund dessen wurde die Vollstreckung der Erzwingungshaft in Höhe von sieben Tagen angeordnet. Das Amtsgericht Erfurt hatte gegen den Mann April 2021 eine Geldbuße in Höhe von 345,- Euro wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz verhängt. Der Mann aus Eschweiler zahlte die Geldbuße sowie die Verwaltungskosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 411,50 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte anschließend seinen Flug nach Istanbul antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.