(Tuttlingen) Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Polizeipräsidiums Konstanz – Ermittlungen wegen Landfriedensbruch und Widerstandsdelikten am 1. Mai

In den Abendstunden des 1. Mai ist es in der Tuttlinger Innenstadt zu einer nicht erlaubten Ansammlung von mehreren, teils vermummten Personen und Fackelträgern gekommen, bei welcher mit einem massiven Kräfteeinsatz von Beamten des Polizeipräsidiums Konstanz und der Bundespolizei interveniert werden musste (wir berichteten bereits: http://presseportal.de/blaulicht/pm/110973/4904191). Aus der Gruppe der Personen heraus wurde teils massiv gegen die einschreitenden Beamten vorgegangen. Es kam unter anderem zu Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzungen sowie eindeutigen Sprechchören und Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten, zu Körperverletzungs-, Sachbeschädigungs- und Diebstahlsdelikten an Dienstfahrzeugen. Eine nach den Ereignissen eingerichtete Ermittlungsgruppe "Honberg" beim Polizeirevier Tuttlingen hat mittlerweile die Vorfälle aufgearbeitet und gegen Teilnehmer der Ansammlung auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft Rottweil entsprechende Ermittlungen eingeleitet. Gegen 46 Teilnehmer der Ansammlung besteht der Anfangsverdacht des begangenen Landfriedensbruches nach § 125 StGB. Alle Teilnehmer verstießen zudem gegen die zum Tatzeitpunkt geltenden Bestimmungen der Corona-Verordnung Baden-Württemberg. Gegen 11 der Personen wird ein Ermittlungsverfahren wegen des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte teils in Tateinheit mit begangenen Körperverletzungsdelikte, unter anderem auch wegen Beleidigung geführt. Einem der Organisatoren wird zudem die Anstiftung zum Landfriedensbruch vorgeworfen. Auch wegen den begangenen Sachbeschädigungen an den eingesetzten Dienstwagen beziehungsweise wegen Diebstahlsdelikten an selbigen Fahrzeugen wird ermittelt. Entsprechende Strafverfahren gegen die betroffenen Personen werden der zuständigen Staatsanwaltschaft Rottweil vorgelegt. Staatsanwaltschaft Rottweil, Erster Staatsanwalt Frank Grundke, Telefon 0741/243-0 Polizeipräsidium Konstanz, Polizeihauptkommissar Dieter Popp, Telefon 07531 / 995-1012 Rückfragen bitte an: Jörg-Dieter Kluge Polizeipräsidium Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 995-1019 E-Mail: konstanz.pp.sts.oe@polizei.bwl.de http://www.polizei-bw.de/