BPOL NRW: Bundespolizei fahndet erfolgreich – Haftstrafen umgangen
Am vergangenen Wochenende stellte die Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen verschiedener Flüge drei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz hatte den 23-Jährigen vor wenigen Wochen zur Strafvollstreckung des Haftbefehls ausgeschrieben, da sich der syrische Staatsangehörige der ergangenen Ladung zum Strafantritt bisher nicht stellte. Das Amtsgericht Chemnitz hatte den Mann bereits im Januar 2020 zu einer Geldstrafe in Höhe von 20 Tagessätzen à 15,- Euro wegen Betruges verurteilt. Der Mann aus Bremen konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens und eine angeordnete Wertersatzeinziehung in einer Gesamthöhe von 674,75 Euro bei der Bundespolizei leistete. Anschließend konnte der Mann seinen Flug nach Beirut antreten.
Des Weiteren legte eine 47-Jährige bei der Kontrolle eines Fluges nach Hurghada/ Ägypten ihren deutschen Personalausweis vor. Dabei kam ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts Gelsenkirchen wegen Betruges zum Vorschein. Das Amtsgericht hatte gegen die Frau aus Gelsenkirchen Untersuchungshaft angeordnet, weil sie beschuldigt wird sich rechtswidrig einen Vermögensvorteil verschafft zu haben. Der Frau wird vorgeworfen im März und April 2020 zu Unrecht Arbeitslosenunterstützung erhalten zu haben. Sie soll pflichtwidrig und vorsätzlich unterlassen haben bei der zuständigen Arbeitsagentur ihre Arbeitsaufnahme anzuzeigen. Zudem wird sie in zwei weiteren Fällen dieser Art verdächtigt Betrug begangen zu haben.
Da die Gesuchte dem Hauptverhandlungstermin im April 2021 unentschuldigt fernblieb, wurde Untersuchungshaft angeordnet. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr wurde die Frau nach ihrer Festnahme dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, welcher sie unter Auflagen anschließend entließ.
Bei einem Flug aus Istanbul wurde eine 32-jährige der Einreisekontrolle unterzogen und dabei der Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth festgestellt. Das Amtsgericht Nürnberg hatte die niederländische Staatsangehörige im November 2019 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 25,- Euro rechtskräftig verurteilt.
Da sich die Frau der ergangenen Haftantrittsladung bisher nicht stellte, wurde sie zur Festnahme ausgeschrieben. Dank des Bruders konnte die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 703,50 Euro bei der Bundespolizei in Nürnberg beglichen werden. Anschließend kannte die Niederländerin ihre Heimreise fortsetzen.
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