BPOLD FRA: Alkoholisierte Reisende attackieren Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt
Gleich zweimal attackierten alkoholisierte Reisende am 20. Juni Bundespolizisten am Flughafen Frankfurt
Ein 36-jähriger Koreaner hatte nach seiner Ankunft aus Dubai erkennbar Schwierigkeiten, den Weg vom Flugzeug zur Einreisekontrolle im Terminal 2 zu bewältigen. Eine Streife der Bundespolizei wurde auf den Mann aufmerksam. Die Beamten stützten den sichtlich Ange-trunkenen und begleiteten ihn durch die Passkontrolle. Aufgrund seiner Alkoholisierung wollten ihn die hilfsbereiten Polizisten anschließend auch zur Gepäckausgabe führen. Hier riss sich der Koreaner unvermittelt los, verlor dabei allerdings das Gleichgewicht und stieß sich im Fallen den Kopf an einem Geldautomaten, wobei er sich eine Beule zuzog. Als die Beamten ihm wieder auf die Beine halfen, schlug und trat er nach ihnen, wobei er einen der Polizisten mit der Faust oberhalb des linken Auges traf.
Der Mann wurde daraufhin gefesselt und zur Wache gebracht. Eine Blutentnahme wurde angeordnet. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor.
Die zuständige Landespolizeidienststelle ermittelt nun wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gegen den Mann.
In einem anderen Fall ermittelt die zuständige Landespolizeibehörde wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes.
Ein 53-jähriger Ungar weigerte sich an Bord eines Flugzeuges nach Orlando trotz mehrfacher Anweisung des Kabinenpersonals, den vorgeschrieben Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Gespräche und Dispute mit der Flugbesatzung zeichnete er dabei unerlaubterweise mit seinem Mobiltelefon auf. Obwohl die Maschine bereits in Richtung Startbahn rollte, wollte sich der Mann darüber hinaus auch nicht anschnallen. Vielmehr legte er sich, angeblich um zu schlafen, auf die vier Plätze seiner Sitzreihe.
Der Kapitän verweigerte die Mitnahme des uneinsichtigen Passagiers, verständigte die Bundespolizei und stellte das Flugzeug auf einer Parkposition ab.
Da der sichtlich alkoholisierte Mann - nach eigenen Angaben hatte er zuvor etwa 200 Milliliter eines hochprozentigen Kräuterlikörs konsumiert - das Flugzeug nicht freiwillig verlassen wollte, mussten die Beamten unmittelbaren Zwang anwenden.
Auf der anschließenden Fahrt zur Wache und gegen die richterlich angeordnete Blutentnahme leistete der Mann in der Folge weiteren Widerstand. Das Ergebnis der Blutentnahme steht noch aus.
Neben den Ermittlungen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes muss sich der Mann auch wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutz- sowie das Luftsicherheitsgesetz verantworten.
Zur Sicherung der Gerichts- und Verfahrenskosten musste der Ungar eine Sicherheitsleistung in Höhe von 450 Euro hinterlegen.
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