Mutwillig beschädigte Fußgängerampel
(Ar.) Auf wenig Verständnis und Kopfschütteln stieß ein Einsatz, zu dem die Polizei am Montag, dem 21.06.2021, gegen 14.00 Uhr, gerufen wurde.
Einer Passantin war aufgefallen, dass die Fußgängerampel an der Straße An der Feuerwehr nicht mehr funktionierte.
Die herbeigerufenen Beamten stellten fest, dass der Taster mit dem das Ampelsignal dieser sog. Bedarfsampel angefordert werden kann, offensichtlich mutwillig beschädigt worden war.
Die Beamten tippen auf einen Schlag oder Tritt, durch den der Taster beschädigt wurde.
Einem der eingesetzten Beamten mit technischer Begabung gelang es, den Taster zunächst wieder zu reparieren, so dass die Verkehrssicherheit für die querenden Fußgänger wieder hergestellt werden konnte.
Eine abschließende Prüfung und endgültige Reparatur des Schadens durch den Bauhof, sowie die Feststellung der Reparaturkosten steht jedoch noch aus.
Es wurde ein Strafverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingeleitet.
Die Polizei Bad Nenndorf bittet Zeugen, die in diesem Zusammenhang im fraglichen Zeitraum einschließlich des vorangegangenen Wochenendes an der Ampel verdächtige Personen bemerkt haben, sich unter Tel. 05723/9461-0, bei der Polizei zu melden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bad Nenndorf
Kurhausstraße 4
31542 Bad Nenndorf
Telefon: 05723/94610
E-Mail: poststelle@pk-bad-nenndorf.de
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