BPOL NRW: Zwei Personen, fünf Haftbefehle – Erfolgreiche Fahndung durch Bundespolizei
Am frühen Dienstagabend stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/ Türkei zwei Deutsche fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte einen 30-Jährigen im Januar 2021 zur Vermögensfahndung zwecks einer Vermögensabschöpfung aufgrund eines schweren Bandendiebstahls ausgeschrieben. Demnach wurde angeordnet, einen Geldbetrag in Höhe von 55.000 Euro zu vollstrecken.
Da die Person kein Bargeld mit sich führte, konnten keine Barmittel einbehalten werden. Jedoch trug der Schuldner eine Armbanduhr mit einem geschätzten Gegenwert von etwa 599,- Euro bei sich, welche ersatzweise durch die Bundespolizei gepfändet wurde.
Im Anschluss konnte der Mann seinen Flug in die Türkei antreten.
Des Weiteren schrieb die Staatsanwaltschaft Bielefeld einen 41-Jähriger zur Strafvollstreckung von gleich vier Haftbefehlen aus. Alle vier Haftbefehle wurden aufgrund von Verstößen gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz aus den Jahren 2019 und 2020 erlassen, bei denen der Betroffene die Bußgelder in Höhe von 20, 200, 30 und 10 Euro nicht beglichen hatte und auch die ersatzweise Erzwingungshaft nicht antrat.
Der Mann aus Bielefeld konnte die Geldbuße sowie die Verwaltungskosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 379,- Euro bei der Bundespolizei begleichen und anschließend seinen Flug nach Antalya antreten.
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