Alkoholisiertes Trio erhält drei Anzeigen
Drei junge Männer lieferten der Polizei in der Nacht zu Donnerstag mehrere Anlässe, Strafanzeigen zu fertigen. Zwei von ihnen wurden in Gewahrsam genommen.
Gegen 00:20 Uhr erhielt die Polizei den Hinweis auf eine Schlägerei am Kulturbahnhof. Als ein Streifenwagen dort eintraf, gingen gerade drei Männer entlang der Kartäuserstraße in Richtung Innenstadt davon. Da es sich bei ihnen laut Zeugenangaben um Beteiligte der körperlichen Auseinandersetzung handelte, wurde das Trio angehalten und kontrolliert. Es handelte sich um zwei 19-Jährige und einen 20-Jährigen aus Jülich. Der Älteste, dem vorgeworfen wird, im Streit einen anderen Gast im Kulturbahnhof geschlagen und leicht verletzt zu haben, versuchte dabei, sich hinter einem Busch vor den Beamten zu verstecken. Die Anzeige wegen Körperverletzung erhielt der laut Test deutlich mit 1,1 Promille alkoholisierte junge Mann dennoch.
Während der Personalienüberprüfung tat sich einer der 19-Jährigen durch Beleidigungen gegen die eingesetzten Beamten hervor. Ein bei ihm durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von über 2 Promille und bestätigte den Eindruck, dass der Jülicher nicht mehr in der Lage war, gefahrlos den Heimweg anzutreten. Die Beamten nahmen ihn daher mit zur Polizeiwache, wo er die Zeit bis zu seiner Ausnüchterung in einer Gewahrsamszelle verbrachte und eine Strafanzeige wegen Beleidigung gegen ihn gefertigt wurde.
Und auch der Dritte im Bunde verschaffte sich ein Ermittlungsverfahren und eine Übernachtung in einer Zelle. War er nach der Kontrolle an der Kartäuserstraße entlassen worden, sucht er im Laufe der Nacht jedoch freiwillig die Polizeiwache auf - um die anwesenden Beamten zu beleidigen, auf den Boden zu spucken und gegen Scheiben zu schlagen. Die wiederholte Anweisung, sich zu entfernen, ignorierte er. Stattdessen wählte er während seiner Eskapaden mehrmals ohne Anlass die Notrufnummer und beschäftigte somit nicht nur die Beamten der Wache, sondern auch die der Leitstelle. Letztlich nahmen die Polizisten auch ihn bis zur Ausnüchterung in Gewahrsam.
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