Unfall offenbart Alkoholisierung – Unbekannter Zeuge hindert Beteiligen an Flucht

Am sehr frühen Sonntagmorgen (27.06.), gegen 4:10 Uhr, bot sich Einsatzkräften von Polizei und Rettungsdienst ein wüstes Bild nach einem Zusammenstoß zweier Autos auf der Bundesstraße 59. Ein 26-jähriger Bedburger war nach derzeitigem Stand der Unfallermittlungen aus Pulheim kommend in Richtung Rommerskirchen unterwegs gewesen, als er aus noch nicht abschließend geklärter Ursache nach links von seiner Spur abkam und in das Auto eines entgegenkommenden Bergheimers prallte. Unfallspuren, die viele Meter und bis in ein Feld sowie wieder aus dem Feld heraus führten, zeugten von der heftigen Kollision, bei der beide Autos stark beschädigt werden. Offenbar hatte der Unfallverursacher zunächst versucht weiterzufahren, was durch Zeugen des Unfalls verhindert wurde. Rettungskräfte kümmerten sich um die offenbar unverletzten Fahrzeuginsassen. Glück im Unglück, denn die Beifahrerin des 26-Jährigen gab an, möglicherweise schwanger zu sein. Der Unfall hätte somit ein hohes Risiko für das ungeborene Baby darstellen können. Erschwerend kommt hinzu, dass bei ihrem Begleiter und Fahrzeugführer eine deutliche Alkoholisierung festgestellt wurde. Der 26-Jährige musste die Beamten mit zur Wache begleiten. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe. Diese soll im kommenden Verfahren wegen Verkehrsgefährdung unter Alkoholeinfluss als Beweis dienen. Der Führerschein des Bedburgers wurde sichergestellt. Das Verkehrskommissariat führt die weiteren Ermittlungen und bittet den bislang namentlich unbekannten Zeugen, der vor Ort gewesen sein soll, sich unter der Telefonnummer 02131 300-0 zu melden. Die Polizei warnt eindringlich: Alkohol wirkt sich auch bei kleinen Mengen mitunter erheblich auf das Reaktions- beziehungsweise auf das Fahrvermögen insgesamt aus. Bereits am 0,3 Promille kann in Verbindung mit sogenannten "Ausfallerscheinungen" (Schlangenlinien, Unfall, ...) der Verdacht einer Straftat aufkommen, der letztlich bis hin zum Führerscheinentzug und Geld- oder sogar Freiheitsstrafe führen kann. Aber auch potentielle Beifahrer bittet die Polizei eindringlich, das notwendige Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen und nicht zu einem An- oder Betrunkenen ins Auto zu steigen, sondern stattdessen eine solche Fahrt zu unterbinden, um sich und andere vor schlimmen Unfällen zu schützen. Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail:    pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw