BPOLI LUD: Nach Festnahme folgen Urteil und Zurückschiebung

Nach der Festnahme eines polnischen Bürgers am vergangenen Sonntag folgten am gestrigen Dienstag erst das Urteil, im Anschluss dann die Zurückschiebung nach Polen. Der Beschuldigte war am frühen Sonntagmorgen auf der Autobahn bei Kodersdorf von der Bundespolizei ergriffen worden. Zuvor war er gemeinsam mit anderen Landsmännern mit einem Kleinbus von Polen nach Deutschland gelangt. Die Einsatzkräfte hatten bei der Überprüfung der Personalien festgestellt, dass der 29-Jährige von der Ausländerbehörde Calw zur Fahndung ausgeschrieben war. Demnach hätte er nicht einreisen dürfen. Erste Ermittlungen ergaben, dass die Fahndungsausschreibung auf der Grundlage einer Entscheidung des Regierungspräsidiums Karlsruhe erfolgte. Die Behörde hatte dem Mann Ende 2019 wegen mehreren Eigentumsdelikten das Recht auf Einreise und Aufenthalt entzogen. Später wurde er im Oktober 2020 auf dem Luftweg nach Polen abgeschoben. Allerdings griffen ihn schon einen Tag später Beamte der Bundespolizeiinspektion Angermünde wieder auf. Schließlich stellte die Staatsanwaltschaft Görlitz einen Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens. Gestern verhandelte dann das Amtsgericht Görlitz. Die Hauptverhandlung endete mit fünf Monaten Freiheitsentzug. Das Urteil wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Unmittelbar nach der Verhandlung wurde der Verurteilte von der Bundespolizei nach Polen zurückgeschoben. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de www.bundespolizei.de