BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betrugs

Am Dienstagabend stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Ankara/ Türkei einen 35-Jährigen türkischen Staatsangehörigen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte gegen den Mann aus Gelsenkirchen im Jahr 2019 einen Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Betrugs erlassen, da er seine ihm auferlegte Geldstrafe bisher nicht gezahlt hatte. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Tagen abwenden, indem er die Geldstrafe sowie die Kosten des Verfahrens in einer Gesamthöhe von 132 Euro bei der Bundespolizei bezahlte und im Anschluss seinen Flug nach Ankara antreten. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf Anne Rohde Telefon: 0211 9518 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW www.bundespolizei.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.