Nach Geschwindigkeitsverstoß beleidigend geworden
Fahrzeughalter muss sich jetzt wegen des Verdachts der Beleidigung verantworten
Nachdem der Fahrer eines Ford (55) am Donnerstagmorgen (1. Juli) auf der Landstraße 300 in Fahrtrichtung Wesseling wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes durch eine Messanlage der Polizei Rhein-Erft erfasst worden war, drehte der Mann um und fuhr noch einmal an der Messstelle vorbei. Dabei rief er beleidigende Wörter in Richtung des Regierungsbeschäftigen und bekräftigte seine Aussage mit einem entsprechenden Handzeichen.
Ermittlungen der Polizei ergaben, dass es sich bei dem Mann um den Halter des Transit handelt. Er muss sich jetzt nicht nur wegen des Geschwindigkeitsverstoßes, sondern auch wegen des Verdachts der Beleidigung verantworten.
Neben vielen präventiven Maßnahmen führt die Polizei unter anderem auch Geschwindigkeitsmessungen durch, die Konsequenzen für die Betroffenen haben. Diese Maßnahmen dienen der Verkehrsunfallbekämpfung und damit der Verkrehssicherheit. Die Messstellen kündigt die Polizei Rhein-Erft regelmäßig auf ihrer Internetseite an. (he)
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