BPOL NRW: Ausreise gescheitert – Bundespolizei nimmt 22-jährigen Straftäter wegen Nötigung und sexueller Belästigung fest
Am gestrigen Donnerstagabend stellte die Bundespolizei einen 22-jährigen Deutschen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Gaziantep/ Türkei fest, der zur Festnahme ausgeschrieben war.
Nur einen Tag zuvor wurde gegen den Mann aus Dortmund ein Haftbefehl durch das Amtsgericht Sankt Goar in Rheinland-Pfalz erlassen. Laut diesem wurde die Vollstreckung der Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten beschlossen. Grundlage hierfür war das im Oktober 2020 rechtskräftig ergangene Urteil wegen Nötigung und der sexuellen Belästigung des Amtsgerichts Sankt Goar.
Der Mann wurde durch die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Im gleichen Zeitraum stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Beirut/ Libanon einen 51-jährigen Deutschen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte gegen den Mann aus Dortmund im September 2019 einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen, da er sich der ergangenen Ladung zum Strafantritt bisher nicht stellte.
Der Verurteilte konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen umgehen, indem er die Zahlung der Geldstrafe und Verfahrenskosten in einer Gesamthöhe von 1725 Euro bei der Bundespolizei vornahm.
Anschließend konnte der Mann seine Heimreise fortsetzen.
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