210704-1. Dringendes Bedürfnis führt zu dreimonatigem Fahrverbot
Zeit: 02.07.2021; Ort: Hamburger Stadtgebiet
Am Freitagabend wurden mehrere Raser gestellt. Einer von ihnen wurde zum sofortigen Fußgänger und muss auch auf seinen Audi Q7 verzichten, einen anderen schützte auch ein dringendes Bedürfnis nicht vor der Verfolgung seiner rasanten Fahrweise.
Die Besatzung eines mit Videotechnik ausgestatteten zivilen Funkstreifenwagens der Verkehrsstaffel Innenstadt/West (VD 2) wurde am Freitagabend gegen kurz vor acht auf der Köhlbrandbrücke von einem Audi Q7 mit hoher Geschwindigkeit überholt. Die Beamten verfolgten den Raser und dokumentierten dessen weitere Fahrt auf Video. Noch auf der Brücke fuhr er bei erlaubten 50 km/h mit einer Geschwindigkeit von bis 148 km/h. Aufgrund eines vorausfahrenden Fahrzeugs drosselte er sein Tempo zunächst, beschleunigte dann bei erlaubten 60 km/h aber wieder auf bis zu 152 km/h. Bei der Weiterfahrt überholte er in einer Rechtskurve trotz unübersichtlicher Verkehrsführung ein anderes Auto mit über 110 km/h. Auf dem Gelände eines Paketdienstes wurde der Autofahrer schließlich gestellt. Die Beamten beschlagnahmten nicht nur den Führerschein des 34-jährigen Rumänen, sondern auch seinen 340 PS starken Audi. Wegen der dokumentierten Fahrweise fertigten sie eine Strafanzeige wegen des Verdachts eines illegalen Straßenrennens als Alleinfahrer. Der Raser muss nun mit einer empfindlichen Geldstrafe, einem längeren Fahrverbot und auch der gerichtlichen Einziehung seines Autos rechnen.
Kurz zuvor hatten die Beamten bereits einen 33-jährigen Autofahrer als Raser gestellt. Er war ihnen auf dem Finkenwerder Ring aufgefallen, weil er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit fuhr. Eine daraufhin erfolgte Messung ergab, dass er den Finkenwerder Ring bei erlaubten 50 km/h mit bis zu 91 km/h befuhr. Er war dann auf die BAB7 in Richtung Harburg aufgefahren und hatte im Auffahrtsbereich bei erlaubten 60 km/h auf bis zu 133 km/h beschleunigt. Dabei hatte er auch mehrere Fahrzeuge rechts überholt. Den dort eingerichteten Baustellenbereich passierte er bei erlaubten 80 km/h mit bis zu 142 km/h. An der Anschlussstelle Hausbruch lotsten die Beamten den Autofahrer von der Autobahn und überprüften ihn. Den 33-Jährigen erwarten aufgrund vorsätzlicher und tatmehrheitlicher Geschwindigkeitsüberschreitungen nach erster Einschätzung ein Bußgeld von knapp 2.500 Euro, sechs Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Am späten Freitagabend stoppten die Beamten auch noch einen Raser, der es nach seinen Angaben eilig hatte, weil er dringend auf die Toilette musste. Auf der B75 in Richtung Harburg überholte er die Beamten mit sehr hoher Geschwindigkeit. Erlaubt sind dort 80 km/h. Die Tempomessung ergab eine gefahrene Geschwindigkeit von 173 km/h. Für diese Überschreitung von fast 100 km/h erwarten den 31-jährigen Autofahrer nun ein Bußgeld von über 1.000 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein dreimonatiges Fahrverbot. Ob sich das dringende Bedürfnis des Autofahrers im Angesicht der drohenden Sanktionen erledigt hatte oder plötzlich vergessen war, ist nicht überliefert.
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